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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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§§ 87 - 93, Dreizehntes Kapitel - Unmittelbarer Zwang
§ 87 NJVollzG, Allgemeine Voraussetzungen
§ 88 NJVollzG, Begriffsbestimmungen
§ 89 NJVollzG, Handeln auf Anordnung
§ 90 NJVollzG, Androhung
§ 91 NJVollzG, Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch
§ 92 NJVollzG, Besondere Vorschriften für den Schusswaffengebrauch
§ 93 NJVollzG, Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge