Direkt zum Inhalt
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Benutzermenü
Login Landesbedienstete
Nutzereinstellungen öffnen
Benutzermenü
Benutzer Links
Schließen
Login Landesbedienstete
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Rechtsvorschriften
...
Niedersachsen
N
Nk
NKomVG,NI - Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
§§ 97 - 106, Sechster Teil - Samtgemeinden
§§ 97 - 102, Erster Abschnitt - Bildung und Aufgaben von Samtgemeinden
Erweiterte Suche
Suchen
Suchen
Fundstellensuche
Jahr
Seite
oder
Ausgabe
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum auswählen
Datum bis
Datum auswählen
§§ 97 - 102, Erster Abschnitt - Bildung und Aufgaben von Samtgemeinden
§ 97 NKomVG, Grundsatz
§ 98 NKomVG, Aufgaben
§ 99 NKomVG, Hauptsatzung
§ 100 NKomVG, Neubildung einer Samtgemeinde
§ 101 NKomVG, Zusammenschließen von Samtgemeinden
§ 102 NKomVG, Umbildung einer Samtgemeinde