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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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§§ 108 - 110, E l f t e s K a p i t e l - Sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung
§ 108 NPersVG, Entsprechende Anwendung der Vorschriften des Zehnten Kapitels; Bestellung der Mitglieder der Einigungsstelle
§ 108a NPersVG, Mitglieder in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung
§ 109 NPersVG, Öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten, Sparkassen, sonstige Kreditinstitute und ihre Verbände
§ 110 NPersVG, Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung