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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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GVGA,NI - Gerichtsvollzieher-Geschäftsanweisung
§§ 9 - 201, Zweiter Teil - Einzelne Geschäftszweige
§§ 30 - 155, Zweiter Abschnitt - Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO
§§ 30 - 66, A. - Allgemeine Vorschriften
§§ 58 - 62, V. - Verhalten bei der Zwangsvollstreckung
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§§ 58 - 62, V. - Verhalten bei der Zwangsvollstreckung
§ 58 GVGA, Allgemeines
§ 59 GVGA, Leistungsaufforderung an den Schuldner
§ 60 GVGA, Annahme und Ablieferung der Leistung
§ 61 GVGA, Durchsuchung (§ 758 Absatz 1 und 2, § 758a ZPO, § 91 FamFG)
§ 62 GVGA, Widerstand gegen die Zwangsvollstreckung und Zuziehung von Zeugen (§ 758 Absatz 3, § 759 ZPO, § 90 FamFG)