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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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NBG 2001,NI - BeamtenG
§§ 194 - 230b, Abschnitt VII - Sondervorschriften für einzelne Beamtengruppen
§§ 194 - 194b, 1. - Beamte auf Zeit
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§§ 194 - 194b, 1. - Beamte auf Zeit
§ 194 NBG, Beamte auf Zeit
§ 194a NBG, Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe
§ 194b NBG, Anwendbarkeit des § 80d