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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Art. 37 - 40, Siebenter Abschnitt - Geschäftsbereich des Justizministeriums
Art. 37 ReVereinfG90, Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Art. 38 ReVereinfG90, Änderung des Gesetzes über Unschädlichkeitszeugnisse
Art. 39 ReVereinfG90, Änderung des Gesetzes über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlaß von Kosten in der Gerichtsbarkeit
Art. 40 ReVereinfG90, Aufhebung von Rechtsvorschriften