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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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NSchG,NI - Niedersächsisches Schulgesetz
§§ 88 - 100, Fünfter Teil - Elternvertretung
§§ 97 - 99, Zweiter Abschnitt - Elternvertretung in Gemeinden und Landkreisen
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Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum bis
§§ 97 - 99, Zweiter Abschnitt - Elternvertretung in Gemeinden und Landkreisen
§ 97 NSchG, Gemeinde- und Kreiselternräte
§ 98 NSchG, Wahlen und Geschäftsordnung
§ 99 NSchG, Aufgaben der Gemeinde- und Kreiselternräte