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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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§§ 78 - 90, 2. Unterabschnitt - Medienplattformen und Benutzeroberflächen
§ 78 MStV, Anwendungsbereich
§ 79 MStV, Allgemeine Bestimmungen
§ 80 MStV, Signalintegrität, Überlagerungen und Skalierungen
§ 81 MStV, Belegung von Medienplattformen
§ 82 MStV, Zugang zu Medienplattformen
§ 83 MStV, Zugangsbedingungen zu Medienplattformen
§ 84 MStV, Auffindbarkeit in Benutzeroberflächen
§ 85 MStV, Transparenz
§ 86 MStV, Vorlage von Unterlagen, Zusammenarbeit mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
§ 87 MStV, Bestätigung der Unbedenklichkeit
§ 88 MStV, Satzungen, Richtlinien
§ 89 MStV, Überprüfungsklausel
§ 90 MStV, Bestehende Zulassungen, Zuordnungen, Zuweisungen, Anzeige von bestehenden Medienplattformen oder Benutzeroberflächen