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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Rechtsvorschriften
...
Niedersachsen
N
Nr
NRiG,NI - Niedersächsisches Richtergesetz
§§ 16 - 68c, Zweiter Teil - Richtervertretungen
§§ 44 - 61, Viertes Kapitel - Präsidialräte
§§ 57 - 61, Dritter Abschnitt - Verfahren der Beteiligung
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Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum bis
§§ 57 - 61, Dritter Abschnitt - Verfahren der Beteiligung
§ 57 NRiG, Einleitung der Beteiligung
§ 58 NRiG, Beschlussfassung
§ 59 NRiG, Stellungnahme des Präsidialrats
§ 60 NRiG, Verfahren bei abweichender Stellungnahme des Präsidialrats
§ 61 NRiG, Teilnahme der obersten Dienstbehörde an den Sitzungen