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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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GrenzübZusG,NI - Grenzüberschreitende Zusammenarbeit G
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Art. 1 GrenzübZusG
Art. 2 GrenzübZusG
Anlage GrenzübZusG, Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen