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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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§§ 97 - 107, Achter Teil - Gütestellen nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung
§ 97 NJG, Anerkennung von Gütestellen
§ 98 NJG, Persönliche Voraussetzungen
§ 99 NJG, Verfahrensordnung
§ 100 NJG, Haftpflichtversicherung
§ 101 NJG, Anerkennungsverfahren
§ 102 NJG, Ermächtigung zur Erteilung von Vollstreckungsklauseln
§ 103 NJG, Pflichten
§ 104 NJG, Verschwiegenheit
§ 105 NJG, Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
§ 106 NJG, Zuständigkeit
§ 107 NJG, Bestehende Gütestellen