Direkt zum Inhalt
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Benutzermenü
Login Landesbedienstete
Nutzereinstellungen öffnen
Benutzermenü
Schließen
Benutzer Links
Login Landesbedienstete
Hauptnavigation
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Menü
Hauptmenü
Schließen
Die wichtigsten Links
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Rechtsvorschriften
...
Niedersachsen
G
Gv
GVGA,NI - Gerichtsvollzieher-Geschäftsanweisung
§§ 9 - 201, Zweiter Teil - Einzelne Geschäftszweige
§§ 180 - 195, Fünfter Abschnitt - Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung
Erweiterte Suche
Suchen
Fundstellensuche
Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Clear calendar
Datum bis
Clear calendar
§§ 180 - 195, Fünfter Abschnitt - Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung
§ 180, A. - Allgemeine Vorschriften
§§ 181 - 188, B. - Pfandverkauf
§ 189, C. - Sonstige Versteigerungen, die kraft gesetzlicher Ermächtigung für einen anderen erfolgen
§§ 190 - 195, D. - Freiwillige Versteigerungen für Rechnung des Auftraggebers