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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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NWG,NI - Niedersächsisches Wassergesetz
§§ 3 - 87, Zweites Kapitel - Bewirtschaftung von Gewässern
§§ 86 - 87, Vierter Abschnitt - Bewirtschaftung des Grundwassers
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Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum bis
§§ 86 - 87, Vierter Abschnitt - Bewirtschaftung des Grundwassers
§ 86 NWG, Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers (zu § 46 Abs. 3 WHG)
§ 87 NWG, Feldmieten