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...Art. 9 BYArchVersS - Datenübermittlung Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen ArchitektenversorgungRedaktionelle Abkürzung BYArchVersS,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 76300070000000...
Rechtsstand: 01.01.1999 | VORIS Nummer: 76300070000000
...Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen ArchitektenversorgungBibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen Architektenversorgung...
Rechtsstand: 01.01.1999 | VORIS Nummer: 76300070000000
...Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen ArchitektenversorgungBibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung...
Rechtsstand: [ohne Datum] | VORIS Nummer: 76300
...Art. 2 BArchVZuStVÄndStV - Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen Architektenversorgung (1)Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung...
Rechtsstand: [ohne Datum] | VORIS Nummer: 76300
...Art. 1 BArchVZuStVÄndStV - Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Einbeziehung der angestellten und baugewerblich tätigen Architekten des Landes Niedersachsen in die Bayerische Architektenversorgung (1)Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung...
Rechtsstand: [ohne Datum] | VORIS Nummer: 76300
...Art. 3 BArchVZuStVÄndStV - Inkrafttreten (1) Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen ArchitektenversorgungRedaktionelle Abkürzung BArchVZuStVÄndStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 76300 (1) Red. Anm.:...
Rechtsstand: [ohne Datum] | VORIS Nummer: 76300
...Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und SteuerberaterversorgungBibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung...
Rechtsstand: [ohne Datum] | VORIS Nummer: 31040
...Art. 2 PAKZuStV - Anwendbare Vorschriften (3) Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur BayerischenRedaktionelle Abkürzung PAKZuStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31040 (3) Red. Anm.:...
Rechtsstand: [ohne Datum] | VORIS Nummer: 31040
...Art. 5 PAKZuStV - Vermögensanlage (6) Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- undRedaktionelle Abkürzung PAKZuStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31040 (6) Red. Anm.:...
Rechtsstand: [ohne Datum] | VORIS Nummer: 31040
...Art. 8 PAKZuStV - Beitritt anderer Länder Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts-Redaktionelle Abkürzung PAKZuStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31040 (1) 1 Andere Länder können diesem Staatsvertrag beitreten. 2 Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und, soweit die Zustimmung der...
Rechtsstand: [ohne Datum] | VORIS Nummer: 31040
...Art. 4 PAKZuStV - Aufsicht (5) Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- undRedaktionelle Abkürzung PAKZuStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31040 (5) Red. Anm.:...
Rechtsstand: [ohne Datum] | VORIS Nummer: 31040
...Art. 7 PAKZuStV - Kündigung des Staatsvertrags (8) Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur BayerischenRedaktionelle Abkürzung PAKZuStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31040 (8) Red. Anm.:...
Rechtsstand: [ohne Datum] | VORIS Nummer: 31040