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  • ...Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung"Bibliographie Titel Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung"...

    Rechtsstand: 01.01.2026 | VORIS Nummer: 22210


  • ...§ 2 HInvSVG - Zweck des Sondervermögens Bibliographie Titel Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung"Redaktionelle Abkürzung HInvSVG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210 1 Das Sondervermögen dient dazu, den Nachholbedarf an Investitionen...

    Rechtsstand: 01.01.2026 | VORIS Nummer: 22210


  • ...§ 4 HInvSVG - Zweckbindung Bibliographie Titel Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung"Redaktionelle Abkürzung HInvSVG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210 (1) 1 Das Sondervermögen darf nur zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen einschließlich deren Planung, Steuerung und Überwachung verwendet werden, die zum Ziel haben, den Nachholbedarf an...

    Rechtsstand: 01.01.2026 | VORIS Nummer: 22210


  • ...§ 5 HInvSVG - Planung und Veranschlagung der einzelnen Maßnahmen Bibliographie Titel Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung"Redaktionelle Abkürzung HInvSVG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210 1 Voraussetzung für eine Finanzierung aus dem Sondervermögen und die Übernahme einer Bürgschaft ist, dass die sich für künftige Haushaltsjahre ergebenden Mittelbedarfe in einen Maßnahmenfinanzierungsplan...

    Rechtsstand: 01.01.2026 | VORIS Nummer: 22210


  • ...§ 7 HInvSVG - Verwaltung Bibliographie Titel Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung"Redaktionelle Abkürzung HInvSVG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210 1 Das Sondervermögen wird vom Fachministerium verwaltet. 2 Abweichend hiervon entscheidet das Finanzministerium über die Gewährung von Darlehen nach § 6 Abs. 3 und schließt die entsprechenden Vereinbarungen ab....

    Rechtsstand: 01.01.2026 | VORIS Nummer: 22210


  • ...§ 9 HInvSVG - Finanzhilfe für Investitionsmaßnahmen Bibliographie Titel Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung"Redaktionelle Abkürzung HInvSVG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210 1 Für Investitionsmaßnahmen nach § 8 Abs. 1 gewährt das Land den in § 2 Nr. 1 genannten Hochschulen im Fall des § 8 Abs. 1 Satz 2 nach Maßgabe des Landeshaushalts und im Fall des § 8 Abs. 1 Satz 1 nach...

    Rechtsstand: 01.01.2026 | VORIS Nummer: 22210


  • ...Verordnung über die Kapazitätsermittlung zur Vergabe von Studienplätzen (Kapazitätsverordnung - KapVO -) Bibliographie Titel Verordnung über die Kapazitätsermittlung zur Vergabe von Studienplätzen (Kapazitätsverordnung - KapVO -)...

    Rechtsstand: 18.09.2025 | VORIS Nummer: 22220


  • ...§ 17 KapVO - Patientenbezogene Kapazität im Studiengang Medizin an der Universitätsmedizin Göttingen und im Medizin-Modellstudiengang HannibaLBibliographie Titel Verordnung über die Kapazitätsermittlung zur Vergabe von Studienplätzen (Kapazitätsverordnung - KapVO -)...

    Rechtsstand: 18.09.2025 | VORIS Nummer: 22220


  • ...Anlage 3 KapVO - Curricularnormwerte Bibliographie Titel Verordnung über die Kapazitätsermittlung zur Vergabe von Studienplätzen (Kapazitätsverordnung - KapVO -)Amtliche Abkürzung KapVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22220 (zu § 13 Abs. 1)...

    Rechtsstand: 18.09.2025 | VORIS Nummer: 22220


  • ...Niedersächsische Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung (Niedersächsische Studienakkreditierungsverordnung - Nds. StudAkkVO) Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung (Niedersächsische Studienakkreditierungsverordnung - Nds. StudAkkVO)...

    Rechtsstand: 01.08.2025 | VORIS Nummer: 22210


  • ...§ 3 Nds. StudAkkVO - Studienstruktur und Studiendauer, Anerkennung und Anrechnung Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung (Niedersächsische Studienakkreditierungsverordnung - Nds. StudAkkVO)Amtliche Abkürzung Nds. StudAkkVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210 (1) 1 Im System gestufter Studiengänge ist der Bachelorabschluss der erste berufsqualifizierende Regelabschluss eines Hochschulstudiums. 2 Der Masterabschluss stellt einen weiteren...

    Rechtsstand: 01.08.2025 | VORIS Nummer: 22210


  • ...§ 4 Nds. StudAkkVO - Studiengangsprofile Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung (Niedersächsische Studienakkreditierungsverordnung - Nds. StudAkkVO)Amtliche Abkürzung Nds. StudAkkVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22210 (1) 1 Masterstudiengänge können nach "anwendungsorientiertem" oder "forschungsorientiertem" Profil unterschieden werden. 2 Masterstudiengänge an Kunst- und Musikhochschulen können ein besonderes...

    Rechtsstand: 01.08.2025 | VORIS Nummer: 22210