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  • ...Niedersächsisches Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und die Förderung von Wohnquartieren (Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz - NWoFG) Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und die Förderung von Wohnquartieren (Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz - NWoFG)...

    Rechtsstand: 01.03.2025 | VORIS Nummer: 23400


  • ...§ 3 NWoFG - Einkommensgrenze Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und die Förderung von Wohnquartieren (Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz - NWoFG)Amtliche Abkürzung NWoFG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 23400 (1) Die soziale Wohnraumförderung darf nur Haushalte begünstigen, deren Gesamtjahreseinkommen die Einkommensgrenze, die in Absatz 2 bezeichnet oder aufgrund der Verordnung nach Absatz 4 in der Förderentscheidung...

    Rechtsstand: 01.03.2025 | VORIS Nummer: 23400


  • ...§ 6 NWoFG - Verfahren und Förderentscheidung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und die Förderung von Wohnquartieren (Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz - NWoFG)Amtliche Abkürzung NWoFG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 23400 (1) 1 Der Antrag auf Förderung ist bei der zuständigen Stelle zu stellen. 2 Die zuständige Stelle prüft die Einhaltung der Fördervoraussetzungen und übersendet den Antrag mit ihrer Stellungnahme der...

    Rechtsstand: 01.03.2025 | VORIS Nummer: 23400


  • ...§ 8 NWoFG - Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und die Förderung von Wohnquartieren (Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz - NWoFG)Amtliche Abkürzung NWoFG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 23400 (1) Einen Wohnberechtigungsschein erhalten nur Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten oder aufhalten wollen und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, auf längere Dauer...

    Rechtsstand: 01.03.2025 | VORIS Nummer: 23400


  • ...§ 11 NWoFG - Freistellung und Änderung von Belegungs- und Mietbindungen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und die Förderung von Wohnquartieren (Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz - NWoFG)Amtliche Abkürzung NWoFG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 23400 (1) 1 Die zuständige Stelle kann die Verfügungsberechtigte oder den Verfügungsberechtigten befristet von Bindungen nach § 7 Abs. 1  und  2 freistellen, soweit...

    Rechtsstand: 01.03.2025 | VORIS Nummer: 23400


  • ...§ 18 NWoFG - Einnahmen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und die Förderung von Wohnquartieren (Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz - NWoFG)Amtliche Abkürzung NWoFG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 23400 Dem Wohnraum- und Wohnquartierförderfonds fließen als Einnahmen zu...

    Rechtsstand: 01.03.2025 | VORIS Nummer: 23400


  • ...§ 1 NWoFG - Regelungsgegenstand Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und die Förderung von Wohnquartieren (Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz - NWoFG)Amtliche Abkürzung NWoFG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 23400 Dieses Gesetz enthält Regelungen, nach denen das Land...

    Rechtsstand: 10.05.2021 | VORIS Nummer: 23400


  • ...§ 2 NWoFG - Förderbereiche und Förderziele Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und die Förderung von Wohnquartieren (Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz - NWoFG)Amtliche Abkürzung NWoFG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 23400 (1) Die soziale Wohnraumförderung des Landes umfasst die Mietwohnraumförderung, die Eigentumsförderung und die Modernisierungsförderung...

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    Rechtsstand: 10.05.2021 | VORIS Nummer: 23400


  • ...§ 7 NWoFG - Belegungsbindung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und die Förderung von Wohnquartieren (Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz - NWoFG)Amtliche Abkürzung NWoFG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 23400 (1) 1 Die oder der Verfügungsberechtigte darf geförderten Mietwohnraum nur einer Person zum Gebrauch überlassen, die einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein ( § 8 Abs. 2 ) oder einen wohnungsbezogenen...

    Rechtsstand: 10.05.2021 | VORIS Nummer: 23400


  • ...§ 9 NWoFG - Mietbindung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und die Förderung von Wohnquartieren (Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz - NWoFG)Amtliche Abkürzung NWoFG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 23400 (1) 1 Die oder der Verfügungsberechtigte darf Wohnraum nicht gegen eine höhere als die in der Förderentscheidung zugelassene Miete überlassen;...

    Rechtsstand: 10.05.2021 | VORIS Nummer: 23400


  • ...§ 10 NWoFG - Sicherung der Zweckbestimmung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und die Förderung von Wohnquartieren (Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz - NWoFG)Amtliche Abkürzung NWoFG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 23400 (1) In die Förderung einbezogener Mietwohnraum darf nicht zu anderen Zwecken als zur Vermietung als Wohnraum genutzt werden und nicht länger als drei Monate leer stehen...

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    Rechtsstand: 10.05.2021 | VORIS Nummer: 23400


  • ...§ 12 NWoFG - Ende der Bindungen im Fall der Zwangsversteigerung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und die Förderung von Wohnquartieren (Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz - NWoFG)Amtliche Abkürzung NWoFG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 23400 Wird ein Grundstück mit einem Gebäude, in dem geförderter Mietwohnraum besteht, zwangsversteigert, so enden die Bindungen nach § 7 Abs. 1  und  2 und § 9...

    Rechtsstand: 10.05.2021 | VORIS Nummer: 23400