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...Amtsgericht Göttingen Urt. v. 15.09.2010, Az.: 21 C 21/10 Im Rahmen der Haftung wegen verspäteter Insolvenzantragstellung bei Einzahlungen nach Insolvenzreife sind die Gesellschafter weder Altgläubiger noch Neugläubiger; Gesellschafter als Altgläubiger bzw.Neugläubiger bei der Haftung der Vorstandsmitglieder wegen verspäteter Insolvenzantragstellung und Einzahlungen nach Insolvenzreife; Eigenkapitalähnlicher Charakter von Zahlungen bei einer Publikumsgesellschaft; Ansprüche des Gläubigers wegen nicht rechtzeitiger Stellung eines Insolvenzantrages...
Entscheidungsdatum: 15.09.2010