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600 Suchergebnisse

  • ...§ 35 GOV - Anwendungsbereich Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche AbkürzungGOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 Die Vorschriften dieses Kapitels gelten nicht, soweit besondere Bestimmungen die Vollziehung von Schriftstücken regeln, zum Beispiel in Grundbuch- und Registerangelegenheiten, im Kassen- und Rechnungswesen sowie über den...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 36 GOV - Schriftverkehr Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche Abkürzung GOVNormtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Neben den Angaben nach § 10 Abs. 4 Satz 1 enthalten Schreiben der Gerichte und Staatsanwaltschaften die vollständigen Empfängerdaten einschließlich einer eventuell vorhandenen Geschäftsnummer sowie die Bezeichnung der...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 37 GOV - Vertraulichkeit von Schriftstücken Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV -Amtliche Abkürzung GOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Bei der Versendung dienstlicher Schreiben ist Vertraulichkeit zu wahren. 2 Dies gilt auch für Schreiben, die im innerdienstlichen Betrieb oder durch ein Verteilerfach übermittelt werden. 3 Werden...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 38 GOV - Unterzeichnung von Schriftstücken Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche AbkürzungGOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Das eigenhändige Unterschreiben von Reinschriften ist auf die unbedingt nötigen Fälle zu beschränken. 2 Soweit Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften die persönliche Unterschrift nicht vorschreiben,...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 39 GOV - Reinschriften, Ausfertigungen und Abschriften Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV -Amtliche Abkürzung GOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Reinschriften, Ausfertigungen und Abschriften sind mit den Entwürfen oder Urschriften zu vergleichen. 2 Soweit handschriftlich gefertigte Entwürfe oder Urschriften für Dritte nicht einwandfrei...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 40 GOV - Automatisierte Fertigung von Schriftstücken Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV -Amtliche Abkürzung GOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) Soweit gesetzliche Bestimmungen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften Vereinfachungen bei der Fertigung und Übermittlung von Schriftstücken zulassen (zum Beispiel § 703b ZPO ), soll hiervon...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 41 GOV - Zustellungen Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche Abkürzung GOV NormtypVerwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Zustellungen veranlasst die Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts oder der zuständigen Staatsanwaltschaft. 2 Sie hat dafür zu sorgen, dass aus dem Umschlag der Zustellungsurkunde zu ersehen ist, in wessen Auftrag und an wen...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 42 GOV - Zustellung durch Aufgabe zur Post Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche AbkürzungGOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 1 Bei Zustellungen von Amts wegen, die durch Aufgabe zur Post vorgenommen werden, gilt das Schriftstück zwei Wochen nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, soweit das Gericht keine längere Frist bestimmt ( § 184...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 43 GOV - Öffentliche Zustellungen und Bekanntmachungen Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV -Amtliche Abkürzung GOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Die öffentliche Zustellung gemäß §§ 185 ff. ZPO erfolgt durch die Geschäftsstelle. 2 Ein Aushang des zuzustellenden Schriftstücks selbst ist nicht zulässig....

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 44 GOV - Terminsnachrichten und Ladungen Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche AbkürzungGOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 In Verfahren vor dem Amtsgericht kann die schriftliche Ladung einer Partei unterbleiben, wenn ihr der Termin bei Einreichung oder Anbringung der Klage oder des Antrages, aufgrund dessen die Terminsbestimmung...

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  • ...§ 45 GOV - Elektronischer Versand Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche AbkürzungGOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Dokumente sind grundsätzlich elektronisch über EGVP zu übermitteln, sofern die Empfängerin oder der Empfänger über einen sicheren Übermittlungsweg verfügt. 2 Ein zusätzlicher Versand in Papierform hat nicht zu...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 46 GOV - Qualifizierte elektronische Signatur Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV -Amtliche Abkürzung GOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 Zum Versand bereitgestellte elektronische Dokumente sind nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, soweit eine solche nach dem jeweiligen Verfahrensrecht (zum Beispiel...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670