Suche
19.692 Suchergebnisse
...Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (Niedersächsische Beurteilungsverordnung Steuerverwaltung - NBeurtVO-Steuer) Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (Niedersächsische Beurteilungsverordnung Steuerverwaltung - NBeurtVO-Steuer)...
Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411
...§ 1 NBeurtVO-Steuer - Geltungsbereich Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (Niedersächsische BeurteilungsverordnungAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 Diese Verordnung regelt Grundsätze für die Beurteilungen und das Beurteilungsverfahren für Beamtinnen und Beamte im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn...
Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411
...§ 2 NBeurtVO-Steuer - Regelbeurteilungen Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (NiedersächsischeAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 (1) 1 Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten sind alle drei Jahre (Beurteilungszeitraum) zum Beurteilungszeitpunkt 1. Oktober des Jahres dienstlich zu beurteilen...
Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411
...§ 3 NBeurtVO-Steuer - Anlassbeurteilungen Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (NiedersächsischeAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 (1) 1 Für Anlassbeurteilungen finden die Vorgaben für die Regelbeurteilung entsprechend Anwendung, soweit in dieser Verordnung nicht abweichende Regelungen getroffen werden. 2...
Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411
...§ 4 NBeurtVO-Steuer - Bestandteile der dienstlichen Beurteilung, Beurteilungsvordruck Bibliographie TitelNiedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (Niedersächsische Beurteilungsverordnung Steuerverwaltung - NBeurtVO-Steuer)...
Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411
...§ 5 NBeurtVO-Steuer - Aufgabenbeschreibung Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (NiedersächsischeAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 (1) Für die dienstliche Beurteilung ist eine Aufgabenbeschreibung des jeweiligen Dienstpostens zu erstellen; diese soll neben der Nennung der Funktion oder des Dienstpostens eine stichwortartige...
Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411
...§ 6 NBeurtVO-Steuer - Maßstab der Beurteilung Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (NiedersächsischeAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 1 Die dienstliche Beurteilung ist auf Grund der Erkenntnisse über die von der Beamtin oder dem Beamten auf dem konkret innegehabten Dienstposten und bei sonstigen Tätigkeiten gemäß § 5 gezeigten...
Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411
...§ 7 NBeurtVO-Steuer - Rangstufen Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (Niedersächsische BeurteilungsverordnungAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 (1) Die Beurteilung erfolgt in einem Rangstufensystem mit den Rangstufen A bis E:...
Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411
...§ 8 NBeurtVO-Steuer - Beurteilung der Einzelmerkmale Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (NiedersächsischeAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 (1) 1 Die Einzelmerkmale berücksichtigen die fachliche Leistung, Eignung und Befähigung der Beamtin oder des Beamten. 2 Die Einzelmerkmale sind so gebildet, dass ihnen von Inhalt und Umfang eine...
Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411
...§ 9 NBeurtVO-Steuer - Gesamtbeurteilung der Einzelmerkmale Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (NiedersächsischeAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 (1) 1 Die Gesamtbeurteilung der Einzelmerkmale ist unter Beachtung der Gewichtung der Einzelmerkmale arithmetisch zu ermitteln und in einer Rangstufe auszudrücken. 2 Zwischenstufen sind hierbei...
Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411
...§ 10 NBeurtVO-Steuer - Zusätzliche Angaben in der dienstlichen Beurteilung Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung SteuerverwaltungAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 1 Zusätzliche Angaben der Beamtin oder des Beamten sollen in die dienstliche Beurteilung aufgenommen werden, sofern sie für die weitere dienstliche Verwendung und berufliche Entwicklung von...
Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411
...§ 11 NBeurtVO-Steuer - Körperliche Leistungsfähigkeit Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (NiedersächsischeAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 Hinweise zur körperlichen Leistungsfähigkeit sind nur aufzunehmen, soweit sie sich auf Sachverhalte beziehen, die beobachtet werden und für die Verwendung der Beamtin oder des Beamten bedeutsam...
Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411