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  • ...§ 6 NBeurtVO-Steuer - Maßstab der Beurteilung Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (NiedersächsischeAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 1 Die dienstliche Beurteilung ist auf Grund der Erkenntnisse über die von der Beamtin oder dem Beamten auf dem konkret innegehabten Dienstposten und bei sonstigen Tätigkeiten gemäß § 5 gezeigten...

    Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411


  • ...§ 7 NBeurtVO-Steuer - Rangstufen Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (Niedersächsische BeurteilungsverordnungAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 (1) Die Beurteilung erfolgt in einem Rangstufensystem mit den Rangstufen A bis E:...

    Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411


  • ...§ 8 NBeurtVO-Steuer - Beurteilung der Einzelmerkmale Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (NiedersächsischeAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 (1) 1 Die Einzelmerkmale berücksichtigen die fachliche Leistung, Eignung und Befähigung der Beamtin oder des Beamten. 2 Die Einzelmerkmale sind so gebildet, dass ihnen von Inhalt und Umfang eine...

    Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411


  • ...§ 9 NBeurtVO-Steuer - Gesamtbeurteilung der Einzelmerkmale Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (NiedersächsischeAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 (1) 1 Die Gesamtbeurteilung der Einzelmerkmale ist unter Beachtung der Gewichtung der Einzelmerkmale arithmetisch zu ermitteln und in einer Rangstufe auszudrücken. 2 Zwischenstufen sind hierbei...

    Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411


  • ...§ 10 NBeurtVO-Steuer - Zusätzliche Angaben in der dienstlichen Beurteilung Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung SteuerverwaltungAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 1 Zusätzliche Angaben der Beamtin oder des Beamten sollen in die dienstliche Beurteilung aufgenommen werden, sofern sie für die weitere dienstliche Verwendung und berufliche Entwicklung von...

    Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411


  • ...§ 11 NBeurtVO-Steuer - Körperliche Leistungsfähigkeit Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (NiedersächsischeAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 Hinweise zur körperlichen Leistungsfähigkeit sind nur aufzunehmen, soweit sie sich auf Sachverhalte beziehen, die beobachtet werden und für die Verwendung der Beamtin oder des Beamten bedeutsam...

    Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411


  • ...§ 12 NBeurtVO-Steuer - Gesamturteil Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (Niedersächsische BeurteilungsverordnungAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 (1) 1 Die dienstliche Beurteilung enthält ein Gesamturteil, das in der Regel auf der Gesamtbeurteilung der Einzelmerkmale beruht. 2 Das Gesamturteil wird in einer Rangstufe ohne Zwischenstufe...

    Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411


  • ...§ 13 NBeurtVO-Steuer - Bestandteile des Beurteilungsverfahrens Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung SteuerverwaltungAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 Das Beurteilungsverfahren umfasst...

    Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411


  • ...§ 14 NBeurtVO-Steuer - Zusammensetzung und Aufgaben der Beurteilungskommission Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung SteuerverwaltungAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 (1) 1 Die Beurteilungskommission wird von der Leitung des Landesamtes für Steuern Niedersachsen oder der von ihr bestimmten Person geleitet. 2 Sie besteht aus den Zweitbeurteilerinnen und...

    Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411


  • ...§ 15 NBeurtVO-Steuer - Erst- und Zweitbeurteilung Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (NiedersächsischeAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 (1) Beamtinnen und Beamte erhalten eine Erst- und eine Zweitbeurteilung...

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    Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411


  • ...§ 16 NBeurtVO-Steuer - Beurteilungsvorgespräch Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (NiedersächsischeAmtliche Abkürzung NBeurtVO-Steuer Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411 (1) 1 Bevor die Erstbeurteilung fertiggestellt wird, hat die oder der Erstbeurteilende mit der Beamtin oder dem Beamten ein Gespräch zu führen. 2 Hierzu kann eine andere vorgesetzte Person, die...

    Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411


  • ...§ 17 NBeurtVO-Steuer - Beurteilungsbeiträge weiterer gegenwärtig oder früher vorgesetzter Personen BibliographieTitel Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Steuerverwaltung (Niedersächsische Beurteilungsverordnung Steuerverwaltung - NBeurtVO-Steuer)...

    Rechtsstand: 02.04.2026 | VORIS Nummer: 20411