Suche nach "§60 Teiche"
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...§ 60 Nds. FischG Bibliographie Titel Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG) Amtliche Abkürzung Nds. FischGsind befugt, gegen Empfangsbescheinigung sowie gegen angemessene Entschädigung aus Teichen, Anlagen und Behältern Fische und Krebse zur Untersuchung zu...
Rechtsstand: 01.01.2005 | VORIS Nummer: 79300010000000
...§ 60 Nds. FischG Bibliographie Titel Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG) Amtliche Abkürzung Nds. FischGDie Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes haben die Befugnisse nach § 56 Abs. 3. Sie sind befugt, gegen Empfangsbescheinigung sowie gegen angemessene Entschädigung aus Teichen, Anlagen und Behältern...
Rechtsstand: 01.03.1978 | VORIS Nummer: 79300010000000
...21072 (zu § 60 Abs. 1 ) Übersicht Gebäude 1. Feuerungs- und sonstige Energieerzeugungsanlagen 2. Leitungen und Anlagen für Lüftung, Klimatisierung, Wasser- oder Energieversorgung, Abwasserbeseitigung, Telekommunikation oder Brandschutz 3.7.1 Selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen mit nicht mehr als 3 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht der Herstellung von Teichen dienen und nicht mehr als 300 m 2 Fläche haben,...
Rechtsstand: 28.06.2023 | VORIS Nummer: 21072
...21072 (zu § 60 Abs. 1 ) Übersicht Gebäude 1. Feuerungs- und sonstige Energieerzeugungsanlagen 2. Leitungen und Anlagen für Lüftung, Klimatisierung, Wasser- oder Energieversorgung, Abwasserbeseitigung, Telekommunikation oder Brandschutz 3.7.1 Selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen mit nicht mehr als 3 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht der Herstellung von Teichen dienen und nicht mehr als 300 m 2 Fläche haben,...
Rechtsstand: 01.01.2022 | VORIS Nummer: 21072
...21072 (zu § 60 Abs. 1 ) Übersicht Gebäude 1. Feuerungs- und sonstige Energieerzeugungsanlagen 2. Leitungen und Anlagen für Lüftung, Klimatisierung, Wasser- oder Energieversorgung, Abwasserbeseitigung, Telekommunikation oder Brandschutz 3.7.1 Selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen mit nicht mehr als 3 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht der Herstellung von Teichen dienen und nicht mehr als 300 m 2 Fläche haben,...
Rechtsstand: 18.11.2020 | VORIS Nummer: 21072
...21072 (zu § 60 Abs. 1 ) Übersicht Gebäude 1. Feuerungs- und sonstige Energieerzeugungsanlagen 2. Leitungen und Anlagen für Lüftung, Klimatisierung, Wasser- oder Energieversorgung, Abwasserbeseitigung, Telekommunikation oder Brandschutz 3.7.1 Selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen mit nicht mehr als 3 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht der Herstellung von Teichen dienen und nicht mehr als 300 m 2 Fläche haben,...
Rechtsstand: 18.07.2020 | VORIS Nummer: 21072
...21072 (zu § 60 Abs. 1 ) Übersicht Gebäude 1. Feuerungs- und sonstige Energieerzeugungsanlagen 2. Leitungen und Anlagen für Lüftung, Klimatisierung, Wasser- oder Energieversorgung, Abwasserbeseitigung, Telekommunikation oder Brandschutz 3.7.1 Selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen mit nicht mehr als 3 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht der Herstellung von Teichen dienen und nicht mehr als 300 m 2 Fläche haben,...
Rechtsstand: 01.01.2019 | VORIS Nummer: 21072
...21072 (zu § 60 Abs. 1 ) Übersicht Gebäude 1. Feuerungs- und sonstige Energieerzeugungsanlagen 2. Leitungen und Anlagen für Lüftung, Wasser- oder Energieversorgung, Abwasserbeseitigung, Telekommunikation oder Brandschutz 3.7.1 Selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen mit nicht mehr als 3 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht der Herstellung von Teichen dienen und nicht mehr als 300 m 2 Fläche haben,...
Rechtsstand: 30.09.2017 | VORIS Nummer: 21072
...21072 (zu § 60 Abs. 1 ) Übersicht Gebäude 1. Feuerungs- und sonstige Energieerzeugungsanlagen 2. Leitungen und Anlagen für Lüftung, Wasser- oder Energieversorgung, Abwasserbeseitigung, Telekommunikation oder Brandschutz 3.7.1 Selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen mit nicht mehr als 3 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht der Herstellung von Teichen dienen und nicht mehr als 300 m 2 Fläche haben,...
Rechtsstand: 01.11.2012 | VORIS Nummer: 21072