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  • ...§ 31 GOV - Wertsachen, Wert- und Einschreibesendungen Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV -Amtliche Abkürzung GOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) Bei der Überreichung von Bargeld und Briefmarken oder Wertgegenständen ist unaufgefordert eine Empfangsbescheinigung zu erteilen...

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    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 28 GOV - Posteingangsstelle Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche AbkürzungGOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) Die Gerichte und Staatsanwaltschaften richten für die eingehenden Schriftstücke eine Posteingangsstelle ein...

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  • ...§ 41 GOV - Zustellungen Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche Abkürzung GOV NormtypVerwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Zustellungen veranlasst die Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts oder der zuständigen Staatsanwaltschaft. 2 Sie hat dafür zu sorgen, dass aus dem Umschlag der Zustellungsurkunde zu ersehen ist, in wessen Auftrag und an wen...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 26 GOV - Aktenübersendungsersuchen, Abgabe bei Unzuständigkeit Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV -Amtliche Abkürzung GOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Ersuchen um Übersendung von Akten legt die Geschäftsstelle mit den angeforderten Akten der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter zur Entscheidung vor. 2 In...

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  • ...§ 36 GOV - Schriftverkehr Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche Abkürzung GOVNormtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Neben den Angaben nach § 10 Abs. 4 Satz 1 enthalten Schreiben der Gerichte und Staatsanwaltschaften die vollständigen Empfängerdaten einschließlich einer eventuell vorhandenen Geschäftsnummer sowie die Bezeichnung der...

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  • ...§ 3 GOV - Aufbau der Gerichte und Staatsanwaltschaften Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV -Amtliche Abkürzung GOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Zahl, Art und Größe der Organisationseinheiten richten sich nach der Größe des jeweiligen Gerichts oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft sowie dem Inhalt und Umfang der Aufgaben. 2 Ihre Bildung...

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  • ...§ 10 GOV - Umgang mit den Recht- und Hilfesuchenden Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV -Amtliche Abkürzung GOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Der Umgang mit den Recht- und Hilfesuchenden ist sachlich und freundlich. 2 Wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter angesprochen, hilft diese oder dieser weiter, auch wenn sie oder er in der...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 33 GOV - Elektronischer Posteingang Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche AbkürzungGOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Die Gerichte und Staatsanwaltschaften unterhalten jeweils eigene EGVP-Postfächer. 2 Die Postfächer sind so eingerichtet, dass die Einsenderin oder der Einsender eine elektronische Nachricht über den Eingang unter...

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  • ...§ 45 GOV - Elektronischer Versand Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche AbkürzungGOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Dokumente sind grundsätzlich elektronisch über EGVP zu übermitteln, sofern die Empfängerin oder der Empfänger über einen sicheren Übermittlungsweg verfügt. 2 Ein zusätzlicher Versand in Papierform hat nicht zu...

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  • ...§ 25 GOV - Vorlage von Akten an die Staatsanwaltschaft, Rückgabe von Akten an die VerwaltungsbehördeBibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche Abkürzung GOV Normtyp Verwaltungsvorschrift...

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  • ...§ 44 GOV - Terminsnachrichten und Ladungen Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche AbkürzungGOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 In Verfahren vor dem Amtsgericht kann die schriftliche Ladung einer Partei unterbleiben, wenn ihr der Termin bei Einreichung oder Anbringung der Klage oder des Antrages, aufgrund dessen die Terminsbestimmung...

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  • ...Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche AbkürzungGOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 AV des MJ vom 10.12. 2019 (1463 - 102.12)...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670