SGDÜRdErl,NI - Schutzgebiete-Datenübermittlungsrunderlass

Übermittlung von Daten zu Schutzgebieten und -objekten

Bibliographie

Titel
Übermittlung von Daten zu Schutzgebieten und -objekten
Redaktionelle Abkürzung
SGDÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

RdErl. d. MU 21.01.2025 - MU-62-22002/120 -

Vom 21. Januar 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 33)

- VORIS 28100 -

Bezug: RdErl. v. 27.03.2018 (Nds. MBl. S. 263)
- VORIS 28100 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Regelungsinhalt1
Zuständigkeit2
Umfang und Verfahren3
Fristen4
Schlussbestimmungen5
Verpflichtungserklärung zur Nutzung von "Nextcloud"Anlage 1
Erklärung über die Freigabe zur WeiternutzungAnlage 2

Abschnitt 1 SGDÜRdErl - Regelungsinhalt

Bibliographie

Titel
Übermittlung von Daten zu Schutzgebieten und -objekten
Redaktionelle Abkürzung
SGDÜRdErl,NI
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Im Rahmen der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1), zuletzt geändert durch Beschluss (EU) 2024/2829 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 (ABl. L, 2024/2829, 6.11.2024), - im Folgenden: INSPIRE-Richtlinie - sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die in den Anhang-Themen der INSPIRE-Richtlinie gelisteten Geodaten bereitzustellen. Mit diesem RdErl. werden Zuständigkeiten und Verfahren zur Übermittlung von Daten zu Schutzgebieten und -objekten des NNatSchG geregelt.

Abschnitt 2 SGDÜRdErl - Zuständigkeit

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Übermittlung von Daten zu Schutzgebieten und -objekten
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Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

2.1 Die Aufbereitung sowie das Vorhalten dieser landesweiten Datensätze wird dem NLWKN übertragen. Der NLWKN führt als Fachbehörde für Naturschutz gemäß Nummer 1.3.1 Abs. 3 Buchst. c zweiter Spiegelstrich des Bezugserlasses die zentrale landesweite Schutzgebietsdokumentation. Darin werden alle aus landesweiter Sicht relevanten Daten und verfügbaren Informationen zu den geschützten Teilen von Natur und Landschaft gemäß den §§ 22 ff. BNatSchG i. V. m. den §§ 14 ff. NNatSchG systematisch erfasst, ausgewertet, dokumentiert und vorgehalten. Soweit die Übermittlung der Daten konform der INSPIRE-Richtlinie gemäß Nummer 3.2 ff. durch die unteren Naturschutzbehörden an den NLWKN erfolgt ist, sind die unteren Naturschutzbehörden von der Veröffentlichungsverpflichtung gemäß Artikel 11 der INSPIRE-Richtlinie entbunden.

2.2 Eine Verfügbarkeit der Daten wird unter anderem durch das ständig aktualisierte Kartenwerk auf der Internetseite "Umweltkarten-Niedersachsen" (https://www.umweltkarten-niedersachsen.de) und die Angebote auf den Internetseiten des NLWKN erreicht.

Abschnitt 3 SGDÜRdErl - Umfang und Verfahren

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Übermittlung von Daten zu Schutzgebieten und -objekten
Redaktionelle Abkürzung
SGDÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

3.1 Grundvoraussetzung

  • für die Entbindung von der Verpflichtung, die Schutzgebietsdaten durch die unteren Naturschutzbehörden konform der INSPIRE-Richtlinie zu veröffentlichen und

  • für eine funktionierende Schutzgebietsdokumentation mit aktuellen und stimmigen Daten

ist die regelmäßige vollständige und zeitnahe Übermittlung aller relevanten Schutzgebietsdaten durch die unteren Naturschutzbehörden und die Gemeinden.

3.2 Für die Schutzgebietsdokumentation sind von den unteren Naturschutzbehörden alle Verordnungs- und Satzungsunterlagen zu den erlassenen und/oder geänderten Verordnungen und Satzungen umgehend nach der Veröffentlichung und soweit bisher nicht erfolgt dem NLWKN zu übersenden. Dies gilt für

Die Gemeinden - soweit sie für das Festsetzen von geschützten Landschaftsbestandteilen gemäß § 22 Abs. 1 NNatSchG zuständig sind - übermitteln ihre Unterlagen an die unteren Naturschutzbehörden; diese übermitteln die gelieferten Daten der Gemeinden dem NLWKN.

3.3 Für die Aktualisierung der gebietsbeschreibenden Standarddatenbögen zu den Natura 2000-Gebieten sind dem NLWKN, soweit bisher nicht erfolgt, die Daten der abgeschlossenen Aktualisierungskartierungen und sonstige für die Managementplanung zugrunde gelegten Art- und Biotopdaten zu übermitteln.

3.4 Bei der Übermittlung der Daten zu den jeweiligen Schutzgebieten und Schutzobjekten an den NLWKN übermittelt die jeweilige untere Naturschutzbehörde die Daten zu den Flächen, für die sie räumlich zuständig ist, ihr die Zuständigkeit übertragen wurde oder sie in Abstimmung mit einer anderen unteren Naturschutzbehörde die Federführung übernommen hat. Entsprechendes gilt für die von den Gemeinden an die jeweilige untere Naturschutzbehörde zur Weiterleitung an den NLWKN zu übermittelnden Daten. Die Landkreise und die Region Hannover werden gebeten, die Gemeinden über die vorgenannten Hinweise für die Übermittlung von Daten zu Schutzgebieten und -objekten entsprechend zu informieren. Es sind folgende Vorgaben zu beachten:

3.4.1
Die Texte der Verordnungen oder Satzungen, die im amtlichen Verkündungsblatt veröffentlicht wurden, sowie ggf. die maßgeblichen Karten sind digital als PDF-Datei zu übermitteln. Eine Übermittlung analoger Dokumente ist nicht mehr erforderlich.

3.4.2
Es ist mitzuteilen,

3.4.2.1
ob die jeweilige Unterschutzstellung nach § 32 Abs. 2 und 3 BNatSchG (für ein FFH-Gebiet und/oder ein Vogelschutzgebiet) erfolgt ist und - bei über das jeweilige Natura 2000-Gebiet räumlich hinausgehender Sicherung - welche Gebietsteile (einschließlich Abgrenzung in den GIS-Daten) der Sicherung und Umsetzung von Natura 2000 dienen und

3.4.2.2
ob nach § 32 Abs. 5 BNatSchG zu dem durch die jeweilige Schutzgebietsnorm überlagerten Natura 2000-Gebiet ein Bewirtschaftungs- oder Managementplan oder Maßnahmenblätter vorliegen.

3.4.3
Es ist mitzuteilen, ob Rechtsvorschriften im Geltungsbereich der Verordnung oder Satzung (teilweise) aufgehoben wurden.

3.4.4
Die maßgeblichen Karten sind in einem digitalen GIS-Format (Shape, ESRI File-Geodatabase, GeoPackage) einschließlich der Angabe der verwendeten Kartenbasis (DGK5, AK5 o. Ä.) zu übermitteln. Das verbindlich zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 1989 UTM 32N (EPSG-Code 25832).

3.4.5
Die Daten der Aktualisierungskartierungen sind - zwecks Berücksichtigung der vom NLWKN erfolgenden Standarddatenbögen-Aktualisierung - in einem digitalen GIS-Format (Shape, ESRI File-Geodatabase, GeoPackage) unter Verwendung des verbindlichen Koordinatensystems (siehe Nummer 3.4.4), ggf. mit den zugehörigen Datenbanken zu übermitteln.

3.4.6
Sonstige weitere, für eine Aktualisierung der Standarddatenbögen maßgebliche Art- und Biotopdaten sind ggf. in anderen gängigen digitalen Formaten (PDF, XLSX, DOCX) zu übermitteln.

3.4.7
Weitere benötigte Informationen sind der "Formatvorlage_Schutzgebietsdokumentation_NLWKN" zu entnehmen; diese zu ergänzende Tabelle ist in der Cloud des NLWKN ("Nextcloud") (https://nlwkn.hannit-share.de), ebenso wie die Beantwortung häufig gestellter Fragen (FAQ), hinterlegt. Sollten die gewünschten Informationen nicht bei den Geodaten enthalten sein, so müssen sie mit einem eindeutigen Attribut (Schutzgebiets-Kennzeichen, FFH-/VSG-Nummer o. Ä.) zwischen Excel-Tabelle und Geodaten verbunden werden können.

Die für die Standarddatenbögen-Aktualisierung der Natura 2000-Gebiete relevanten Daten der Kartierungen der NLF erhält der NLWKN im Rahmen der sogenannten Waldbiotopkartierung direkt.

3.5 Die Daten und Unterlagen sind in der Cloud des NLWKN ("Nextcloud") zur Verfügung zu stellen: https://nlwkn.hannit-share.de.

Zur Nutzung der Nextcloud ist eine Verpflichtungserklärung entsprechend Anlage 1 auszufüllen. Die Verpflichtungserklärung sowie die Freigabeerklärung zur Herausgabe der Daten entsprechend Anlage 2 (siehe Nummer 3.6) sind beim NLWKN auf Anfrage unter daten@nlwkn.niedersachsen.de zu beziehen und unterschrieben per E-Mail zurückzusenden. Die Zugangsdaten werden im Anschluss per E-Mail mitgeteilt. Der Zugang zur Cloud-Umgebung des NLWKN soll auch für zukünftige Aktualisierungen der Schutzgebietsdokumentation durch die unteren Naturschutzbehörden genutzt werden. Die für die Übermittlung von Daten zu Schutzgebieten bereits eingerichteten Zugänge sollen genutzt werden. Die unteren Naturschutzbehörden werden gebeten, den NLWKN auf Fehler im veröffentlichten Datenbestand hinzuweisen. Die Gemeinden sollen die Schutzgebietsdaten den unteren Naturschutzbehörden zukommen lassen, sodass sie von diesen über den Cloud-Zugang beim NLWKN hochgeladen werden können. Die Übermittlung der Daten der Gemeinden durch die unteren Naturschutzbehörden an den NLWKN verpflichtet die unteren Naturschutzbehörden nicht zur inhaltlichen Prüfung der durch die Gemeinden gelieferten Daten.

3.6 Mit Übermittlung der Daten der Aktualisierungskartierungen oder weiterer Erfassungen übersenden die übermittelnden Stellen dem NLWKN die ausgefüllte Freigabeerklärung (siehe Nummer 3.5), wonach die Daten auf Anfrage an Dritte unter Nennung der Quelle und mit Nutzungserklärung herausgegeben werden dürfen.

Abschnitt 4 SGDÜRdErl - Fristen

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Verwaltungsvorschrift
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Gliederungs-Nr.
28100

Unabhängig von der in Nummer 3.1 geäußerten Aufforderung zur regelmäßigen und zeitnahen Übermittlung aller relevanten Schutzgebietsdaten hat

  • die Übermittlung der Schutzgebietsdaten, mindestens aber der Daten von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten in den genannten GIS-Formaten, bis zum 31.01.2025 und

  • die Übermittlung der Daten zu den verbleibenden Schutzgebietskategorien (vgl. Nummer 3.2) und der Daten zu Aktualisierungskartierungen und ergänzenden Informationen (vgl. Nummer 3.3 ff.) bis zum 28.02.2025

zu erfolgen.