Versionsverlauf


Verordnung zur Neuregelung der dienstlichen Beurteilung der Beamtinnen und Beamten an den Polizeibehörden und an der Polizeiakademie Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Polizei

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Neuregelung der dienstlichen Beurteilung der Beamtinnen und Beamten an den Polizeibehörden und an der Polizeiakademie Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Polizei
Redaktionelle Abkürzung
NBeurtNVO-Pol,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Vom 5. Mai 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 33)

Aufgrund des § 108 Abs. 4 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. November 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 93), wird verordnet:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Niedersächsische Verordnung zur dienstlichen Beurteilung der Beamtinnen und Beamten an den Polizeibehörden und an der Polizeiakademie Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Polizei
(Niedersächsische Beurteilungsverordnung Polizei - NBeurtVO-Pol)
1
Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei2
Inkrafttreten3