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Abschnitt 4 WoPflAFördErl - Bewilligungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Wohnen und Pflege im Alter"
Redaktionelle Abkürzung
WoPflAFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
83000

4.1 Gefördert werden Vorhaben, die in Niedersachsen durchgeführt werden.

4.2 Bei der Antragstellung sind zur Beurteilung der Förderwürdigkeit mindestens vorzulegen:

  • Beschreibung des Vorhabens in konzeptioneller Hinsicht (insbesondere der besonderen Eignung nach Nummer 1.1),

  • Angaben zur Einbeziehung des Sozialraums,

  • Angaben zu Kooperationen,

  • Angaben zu Ausgabenkalkulation und Finanzierungsplan,

  • Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens,

  • Angaben zur Barrierefreiheit,

  • Angaben zu messbaren Parametern für die Erfolgskontrolle des Vorhabens,

  • eine Stellungnahme der Standortkommune.

4.3 Ein Projekt ist besonders geeignet nach Nummer 1.1, wenn die Konzeption einen oder mehrere der folgenden Aspekte berücksichtigt:

4.3.1 bürgerschaftliches Engagement,

4.3.2 demenzsensible Wohnumfeldgestaltung,

4.3.3 Unterstützung pflegender Angehöriger,

4.3.4 generationenübergreifende und inklusive Ansätze,

4.3.5 Umnutzung von Gebäuden mit ortsgeschichtlicher Bedeutung,

4.3.6 kultur- oder migrationssensible Pflege,

4.3.7 geschlechter- und queersensible Pflege,

4.3.8 inklusive Wohn- und Pflegeangebote,

4.3.9 Umsetzung besonderer Pflegekonzepte,

4.3.10 digitale oder technische Unterstützungssysteme und Ambient Assisted Living (AAL).

4.4 Bauliche Vorhaben müssen den jeweils aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen.

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 619)