Abschnitt 4 MSPR-RdErl - Leistungsbewertung von Unterricht und Arbeitsgemeinschaften in den Erstsprachen im Primarbereich
Bibliographie
- Titel
- Schulische Förderung von Mehrsprachigkeit
- Redaktionelle Abkürzung
- MSPR-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Grundlagen für die Leistungsbewertung sind in den Bezugserlassen zu a, b und i beschrieben.
4.1 Die Schülerinnen und Schüler, die am Erstsprachenunterricht teilnehmen, erhalten im Zeugnis für den 1. und 2. Schuljahrgang eine Bemerkung über die Teilnahme und ab dem 3. Schuljahrgang im Fall eines Notenzeugnisses eine Note oder im Fall eines Berichtszeugnisses einen Bericht über die erreichten Kompetenzen.
4.2 Schülerinnen und Schüler, die an einer Arbeitsgemeinschaft nach Nummer 3.5 teilgenommen haben, erhalten im Zeugnis eine entsprechende Bemerkung.
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 10 des RdErl. vom 1. Dezember 2024 (SVBl. S. 656)