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Abschnitt 2 GrStÄAnzFristVerl2024/25RdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Verlängerung der Frist zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und § 9 Abs. 4 NGrStG für die Jahre 2024 und 2025
Redaktionelle Abkürzung
GrStÄAnzFristVerl2024/25RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
62100

Dieser RdErl. tritt am 01.03.2026 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 2 des RdErl. vom 19. Februar 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 75)

An
das Landesamt für Steuern Niedersachsen
die niedersächsischen Finanzämter