Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 09.09.1996, Az.: 5 (8) Sa 2141/95

Korrigierende Rückgruppierung ; Behindertenhilfe ; Gemeinnütziger Arbeitgeber ; Änderung der Rechtsprechung ; Höhergruppierung ; Begriff der heilpädagogischen Gruppe

Bibliographie

Gericht
LAG Niedersachsen
Datum
09.09.1996
Aktenzeichen
5 (8) Sa 2141/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 10772
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LAGNI:1996:0909.5.8SA2141.95.0A

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hannover 09.08.1995 - 2 Ca 91/95

Amtlicher Leitsatz

Zur Möglichkeit einer sog korrigierenden Rückgruppierung, wenn ein in der Behindertenhilfe tätiger gemeinnütziger Arbeitgeber nach Änderung der vom Kostenträger "akzeptierten" Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Begriff der heilpädagogischen Gruppe zunächst eine Höhergruppierung vorgenommen hatte.