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§ 6 NKlimaG - Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)
Amtliche Abkürzung
NKlimaG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28010

1Die Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (vorsorgende Klimaanpassungsstrategie) trifft entsprechend den Vorgaben des § 10 des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 393) die wesentlichen Festlegungen dazu, mit welchen Beiträgen des Landes die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 genannten Ziele erreicht werden sollen. 2Die Landesregierung schreibt hierzu die im Jahr 2021 beschlossene Anpassungsstrategie erstmals im Jahr 2026 und danach mindestens alle fünf Jahre nach den Vorgaben des § 10 Abs. 6 Satz 1 KAnG fort.