Abschnitt 5 WHKBRdErl
Bibliographie
- Titel
- Beschäftigung von wissenschaftlichen, künstlerischen und studentischen Hilfskräften
- Redaktionelle Abkürzung
- WHKBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22210
Für den Ersatz von Sachschäden finden die für die Beamtinnen und Beamte des Landes geltenden Bestimmungen sinngemäß Anwendung. Die übrigen Arbeitsbedingungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Tarifliche Leistungen werden nicht gewährt.
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 9. Oktober 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 469)