Abschnitt 1 NBesG§44DRdErl 2025
Bibliographie
- Titel
- Durchführungshinweise zu den §§ 44 und 45 NBesG
- Redaktionelle Abkürzung
- NBesG§44DRdErl 2025,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Zur Durchführung der §§ 44 und 45 NBesG werden die in der Anlage abgedruckten Hinweise gegeben. Es wird gebeten, hiernach zu verfahren.
Den Kommunen und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 2 Satz 1 des RdErl. vom 5. Mai 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 231)