Abschnitt 6 SBStErl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Träger von Schuldnerberatungsstellen
- Redaktionelle Abkürzung
- SBStErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
Für die in Nummer 4.1 fünfter Spiegelstrich genannten Aufzeichnungen der Maßnahmen der persönlichen Hilfe ist das von der Bewilligungsbehörde über die Internetseite der Bewilligungsbehörde (www.soziales.niedersachsen.de) zur Verfügung gestellte Erfassungsformular zu verwenden und bis zum 31. März eines jeden Jahres einzureichen.
Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 618)