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  • ab 06.09.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 WBE-RdErl - Austausch von Geoinformationen zu Gebieten

Bibliographie

Titel
Pflege der Wasserbuchdaten im Digitalen Wasserbuch sowie Erfassung von Wasserentnahmen und Berechnung der Wasserentnahmegebühr mit der Software WasserBuch- und WasserEntnahmeprogramm Niedersachsen (WBE)
Redaktionelle Abkürzung
WBE-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

6.1 Vorlage von Geoinformationen für das Digitale Wasserbuch

Die Gebietsgrenzen von Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten sind Bestandteil der jeweiligen Verordnungen und werden als Geoinformation in der Landesdatenbank geführt.

Im Rahmen von Festsetzungs- oder Änderungsverfahren für diese Gebiete haben die unteren Wasserbehörden, soweit sie die Daten zur Gebietsabgrenzung (Geometrie- und Attributdaten) nicht selbst erzeugen, die Vorlage digitalisierter Gebietsabgrenzungen vom Antragsteller zu verlangen.

Die gemäß § 87 WHG i. V. m. § 120 NWG in das Wasserbuch einzutragenden Wasserschutzgebiete, Risikogebiete, festgesetzte Überschwemmungsgebiete und Heilquellenschutzgebiete sind als Kartenthemen im Digitalen Wasserbuch abrufbar, werden aber nicht mit der WBE-Software erfasst.

6.2 Vorlage von Geoinformationen für Landesaufgaben

Für die Bekanntgabe der Förderkulisse für Maßnahmen gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 4 NWG sowie allgemein für die Bewirtschaftung des Grundwassers ist darüber hinaus die Darstellung von Trinkwassergewinnungsgebieten in digitaler Form erforderlich.

Im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren für Entnahmen für die öffentliche Wasserversorgung sollte auch aus diesem Anlass die Vorlage der Einzugsgebiete in digitaler Form die Regel sein.

Sofern in Trinkwassergewinnungsgebieten, die noch nicht digitalisiert worden sind, mit Maßnahmen gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 4 NWG begonnen werden soll, haben die unteren Wasserbehörden die Vorlage digitalisierter Gebietsabgrenzungen vom jeweiligen Wasserversorger zu fordern.

6.3 Übermittlung der Geoinformationen an den NLWKN

Die Geometrie- und Attribut-Daten der in den Nummern 6.1 und 6.2 genannten Gebietsabgrenzungen sind bei Änderung oder Neuerfassung von der zuständigen Wasserbehörde oder auf ihre Veranlassung vom Antragsteller gemäß § 88 WHG i. V. m. § 121 NWG dem NLWKN in einem näher bestimmten Austauschformat laufend zuzuleiten.

Das Austauschformat wird auf der Internetseite des NLWKN (Themen: Hochwasser und Küstenschutz/Überschwemmungsgebiete und Wasserwirtschaft/Grundwasser/Wasserversorgung/Wasserschutzgebiete) bekannt gemacht. Bei Wasser- und Heilquellenschutzgebieten ist zusätzlich die Wasserschutzgebietsnummer (WSG-Nummer) in den Attributdaten zu pflegen. Der Katalog der WSG-Nummern steht in WBE zur Verfügung.

Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Nummer 7 des RdErl. vom 1. August 2018 (Nds. MBl. S. 801)