Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren;
Feuerwehr-Dienstvorschrift 2
Bibliographie
- Titel
- Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren; Feuerwehr-Dienstvorschrift 2
- Redaktionelle Abkürzung
- FwDV 2-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21090
RdErl. d. MI v. 19. 6. 2017 - 36-13221/2.1 -
Vom 19. Juni 2017 (Nds. MBl. S. 911)
- VORIS 21090 -
Bezug: RdErl. v. 10. 9. 2012 (Nds. MBl. S. 764), geändert durch RdErl. v. 2. 3. 2015 (Nds. MBl. S. 406, 464)
- VORIS 21090 -
Aufgrund des § 5 Abs. 1 NBrandSchG wird hiermit die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren" (FwDV 2) - Stand: Januar 2012 - (Anlage *)) mit den nachstehenden Erläuterungen eingeführt.
Die FwDV 2 kann über das Internet von der Homepage der NABK (www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de, Pfad "Download > Feuerwehr Dienstvorschriften") als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Die in der FwDV 2 aufgeführten Lehrgänge werden an der NABK durchgeführt. Mit Zustimmung der zuständigen Polizeidirektion - Amt für Brand- und Katastrophenschutz - können insbesondere
Truppmannlehrgänge,
Maschinistenlehrgänge,
Atemschutzgeräteträgerlehrgänge,
Sprechfunkerlehrgänge,
Truppführerlehrgänge,
Technische Hilfeleistung und
ABC-Einsatz
von den Landkreisen, kreisfreien Städten und Städten mit Berufsfeuerwehr durchgeführt werden.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Durchführung von Lehrgängen durch die Kommunen | 1 |
Anerkennung von Ausbildungslehrgängen/Ausbildungsgängen | 2 |
Ergänzende Lehrgänge und Lehrgangsvoraussetzungen | 3 |
Bewertung der Prüfungsleistungen | 4 |
Anforderung und Zuteilung von Lehrgangsplätzen | 5 |
Schlussbestimmungen | 6 |
Lehrgangsbescheinigung | Anlage 1 |
Beurteilung der Prüfungsleistungen | Anlage 2 |
Lehrgangsbescheinigung | Anlage 3 |
Hier nicht abgedruckt. Ein Abdruck befindet sich im Nds. Nr. 36/2012 vom 24. 10. 2012 auf den Seiten 768 bis 825.