Anlage 1 ZustVO-FinB - Sachliche und örtliche Zuständigkeit von Finanzämtern im Besteuerungsverfahren für die Bezirke anderer Finanzämter - mit Ausnahme der Vollstreckung in bewegliche Sachen durch ihre Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten -

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-FinB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

(zu § 2 Abs. 1)

Nr.Finanzamtsachlich zuständig fürörtlich zuständig für die Bezirke der folgenden anderen Finanzämter
1Aurich-WittmundErbschaftsteuer und SchenkungsteuerEmden-Norden
Leer (Ostfriesland)
2Bad BentheimBesteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes) alle niedersächsischen Finanzämter
3Braunschweig-HelmstedtErbschaftsteuer und SchenkungsteuerBraunschweig-Wilhelmstraße
Goslar-Bad Gandersheim
Peine
Wolfenbüttel
Verwaltung der Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, einschließlich der Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) mit Ausnahme der Außenprüfung im Übrigen, bei Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus
  1. a)

    Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 des Einkommensteuergesetzes oder

  2. b)

    land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit, die den gewerblichen Einkünften im Sinne des § 15 des Einkommensteuergesetzes zugerechnet werden,

mit Ausnahme der Steuerpflichtigen, für die ein anderes Finanzamt diese Einkünfte in vollem Umfang nach den §§ 179 bis 183 der Abgabenordnung gesondert feststellt.
Braunschweig-Wilhelmstraße
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Braunschweig-Wilhelmstraße
Gifhorn
Helmstedt
Peine
Wolfenbüttel
4Braunschweig-WilhelmstraßeBesteuerung der Unternehmensträger von Zuckerfabriken und Zuckervertriebsgesellschaftenalle niedersächsischen Finanzämter
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenBraunschweig-Helmstedt
Gifhorn
Peine
Wolfenbüttel
5Hameln-HolzmindenLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenHildesheim-Alfeld
Stadthagen
6Hannover-Land IVerwaltung der Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer einschließlich der Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) mit Ausnahme der Außenprüfung im Übrigen, bei Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus
  1. a)

    Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 des Einkommensteuergesetzes oder

  2. b)

    land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit, die den gewerblichen Einkünften im Sinne des § 15 des Einkommensteuergesetzes zugerechnet werden,

mit Ausnahme der Steuerpflichtigen, für die ein anderes Finanzamt diese Einkünfte in vollem Umfang nach den §§ 179 bis 183 der Abgabenordnung gesondert feststellt.
Hannover-Land II
Hannover-Mitte
Hannover-Nord
Hannover-Süd
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Burgdorf
Hannover-Land II
Hannover-Mitte
Hannover-Nord
Hannover-Süd
Stadthagen
7Hannover-MitteErbschaftsteuer und SchenkungsteuerBurgdorf
Hannover-Land I
Hannover-Land II
Hannover-Nord
Hannover-Süd
Nienburg/Weser
Sulingen
Syke
Stadthagen
Besteuerung der ReisegewerbetreibendenHannover-Nord
Hannover-Süd
8Hannover-NordSteuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften mit Ausnahme des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen, soweit nicht nach § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1679) das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist Braunschweig-Helmstedt
Braunschweig-Wilhelmstraße
Buchholz in der Nordheide
Burgdorf
Celle
Cuxhaven
Gifhorn
Goslar-Bad Gandersheim
Göttingen
Hameln-Holzminden
Hannover-Land I
Hannover-Land II
Hannover-Mitte
Hannover-Süd
Hildesheim-Alfeld
Lüneburg
Nienburg/Weser
Northeim-Herzberg am Harz
Osterholz-Scharmbeck
Peine
Rotenburg (Wümme)
Soltau
Stade
Stadthagen
Sulingen
Syke
Uelzen-Lüchow
Verden (Aller)
Wesermünde
Winsen (Luhe)
Wolfenbüttel
Zeven
Besteuerung
  1. a)

    der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) und der optierenden Gesellschaften im Sinne des § 1a Abs. 1 KStG,

  2. b)

    der Besitzunternehmen anderer Rechtsformen (insbesondere gewerbliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften) bei Betriebsaufspaltungen,

  3. c)

    der Gesellschaften in der Form

    1. aa)

      der GmbH & Co. KG,

    2. bb)

      der AG & Co. KG,

    3. cc)

      einer sonstigen Personengesellschaft oder Gemeinschaft, soweit diese durch eine zugehörige Körperschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 KStG oder eine optierende Gesellschaft im Sinne des § 1a Abs. 1 KStG geleitet oder beherrscht wird oder mit ihr wirtschaftlich eng verbunden ist, und

    4. dd)

      der stillen Gesellschaft, wenn der stille Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist und diese stille Beteiligung am Handelsgewerbe einer Körperschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 KStG oder einer optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a Abs. 1 KStG erfolgt,

    sowie der daran maßgeblich beteiligten Gesellschafterinnen und Gesellschafter,

  4. d)

    der Organträger im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft,

auch hinsichtlich der Verwaltung der Lohnsteuer, der Kapitalertragsteuer und des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen
Hannover-Mitte
Hannover-Süd
Besteuerung der beschränkt SteuerpflichtigenHannover-Mitte
Hannover-Süd
Besteuerung in Fällen der §§ 7 bis 14, 15 und 18 des Außensteuergesetzesalle niedersächsischen Finanzämter
Steuern nach dem Rennwett- und Lotteriegesetzalle niedersächsischen Finanzämter
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenHannover-Land I
Hannover-Land II
Hannover-Mitte
Hannover-Süd
9Hannover-SüdGrunderwerbsteuer, Einheitsbewertung und Bewertung des Grundbesitzes nach dem BewertungsgesetzHannover-Mitte
Hannover-Nord
10Hildesheim-AlfeldErbschaftsteuer und SchenkungsteuerGöttingen
Hameln-Holzminden
Northeim-Herzberg am Harz
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Hameln-Holzminden
11Leer (Ostfriesland)Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen Aurich-Wittmund
Emden-Norden
Wilhelmshaven
Beiträge für die Landwirtschaftskammer von Betrieben der Küstenfischerei oder der kleinen Hochseefischereialle niedersächsischen Finanzämter
12Lingen (Ems)Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen Bad Bentheim
Papenburg
Quakenbrück
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Bad Bentheim
Papenburg
Quakenbrück
13LüneburgErbschaftsteuer und SchenkungsteuerBuchholz in der Nordheide
Celle
Gifhorn
Soltau
Uelzen-Lüchow
Winsen (Luhe)
14Nienburg/WeserLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenBurgdorf
Sulingen
Syke
15Northeim-Herzberg am HarzLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenGoslar-Bad Gandersheim
Göttingen
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Goslar-Bad Gandersheim
Göttingen
16Oldenburg (Oldb)Erbschaftsteuer und SchenkungsteuerCloppenburg
Delmenhorst
Nordenham
Vechta
Westerstede
Wilhelmshaven
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen Cloppenburg
Delmenhorst
Nordenham
Westerstede
Steuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften mit Ausnahme des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen, soweit nicht nach § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1679) das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist Aurich-Wittmund
Bad Bentheim
Cloppenburg
Delmenhorst
Emden-Norden
Leer (Ostfriesland)
Lingen (Ems)
Nordenham
Osnabrück-Land
Osnabrück-Stadt
Papenburg
Quakenbrück
Vechta
Westerstede
Wilhelmshaven
17Osnabrück-LandVerwaltung der Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer einschließlich der Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) mit Ausnahme der Außenprüfung im Übrigen, bei Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus
  1. a)

    Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 des Einkommensteuergesetzes oder

  2. b)

    land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit, die den gewerblichen Einkünften im Sinne des § 15 des Einkommensteuergesetzes zugerechnet werden,

mit Ausnahme der Steuerpflichtigen, für die ein anderes Finanzamt diese Einkünfte in vollem Umfang nach den §§ 179 bis 183 der Abgabenordnung gesondert feststellt.
Osnabrück-Stadt
18Osnabrück-StadtLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen Osnabrück-Land
Vechta
Erbschaftsteuer und SchenkungsteuerBad Bentheim
Lingen (Ems)
Osnabrück-Land
Papenburg
Quakenbrück
19Rotenburg (Wümme)Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Soltau
Verden (Aller)
Zeven
20SoltauLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenBuchholz in der Nordheide
Celle
Lüneburg
Uelzen-Lüchow
Winsen (Luhe)
21StadeErbschaftsteuer und Schenkungsteuer Cuxhaven
Osterholz-Scharmbeck
Rotenburg (Wümme)
Verden (Aller)
Wesermünde
Zeven
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenCuxhaven
Osterholz-Scharmbeck
Rotenburg (Wümme)
Verden (Aller)
Wesermünde
Zeven
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Buchholz in der Nordheide
Cuxhaven
Osterholz-Scharmbeck
Wesermünde
22SykeAußenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Nienburg/Weser
Sulingen
23Uelzen-LüchowAußenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) Celle
Lüneburg
Winsen (Luhe)
24VechtaAußenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Cloppenburg
Delmenhorst
Osnabrück-Land
Osnabrück-Stadt
25WesterstedeVerwaltung der Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer einschließlich der Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) mit Ausnahme der Außenprüfung im Übrigen, bei Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus
  1. a)

    Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 des Einkommensteuergesetzes oder

  2. b)

    land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit, die den gewerblichen Einkünften im Sinne des § 15 des Einkommensteuergesetzes zugerechnet werden,

mit Ausnahme der Steuerpflichtigen, für die ein anderes Finanzamt diese Einkünfte in vollem Umfang nach den §§ 179 bis 183 der Abgabenordnung gesondert feststellt.
Oldenburg (Oldb)
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Aurich-Wittmund
Emden-Norden
Leer (Ostfriesland)
Nordenham
Oldenburg (Oldb)
Wilhelmshaven