Anlage 1 ZustVO-FinB - Sachliche und örtliche Zuständigkeit von Finanzämtern im Besteuerungsverfahren für die Bezirke anderer Finanzämter - mit Ausnahme der Vollstreckung in bewegliche Sachen durch ihre Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten -
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB)
- Amtliche Abkürzung
- ZustVO-FinB
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20120
(zu § 2 Abs. 1)
| Nr. | Finanzamt | sachlich zuständig für | örtlich zuständig für die Bezirke der folgenden anderen Finanzämter |
|---|---|---|---|
| 1 | Aurich-Wittmund | Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer | Emden-Norden Leer (Ostfriesland) |
| 2 | Bad Bentheim | Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes) | alle niedersächsischen Finanzämter |
| 3 | Braunschweig-Helmstedt | Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer | Braunschweig-Wilhelmstraße Goslar-Bad Gandersheim Peine Wolfenbüttel |
Verwaltung der Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, einschließlich der Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) mit Ausnahme der Außenprüfung im Übrigen, bei Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus
| Braunschweig-Wilhelmstraße | ||
| Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) | Braunschweig-Wilhelmstraße Gifhorn Helmstedt Peine Wolfenbüttel | ||
| 4 | Braunschweig-Wilhelmstraße | Besteuerung der Unternehmensträger von Zuckerfabriken und Zuckervertriebsgesellschaften | alle niedersächsischen Finanzämter |
| Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen | Braunschweig-Helmstedt Gifhorn Peine Wolfenbüttel | ||
| 5 | Hameln-Holzminden | Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen | Hildesheim-Alfeld Stadthagen |
| 6 | Hannover-Land I | Verwaltung der Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer einschließlich der Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) mit Ausnahme der Außenprüfung im Übrigen, bei Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus
| Hannover-Land II Hannover-Mitte Hannover-Nord Hannover-Süd |
| Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) | Burgdorf Hannover-Land II Hannover-Mitte Hannover-Nord Hannover-Süd Stadthagen | ||
| 7 | Hannover-Mitte | Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer | Burgdorf Hannover-Land I Hannover-Land II Hannover-Nord Hannover-Süd Nienburg/Weser Sulingen Syke Stadthagen |
| Besteuerung der Reisegewerbetreibenden | Hannover-Nord Hannover-Süd | ||
| 8 | Hannover-Nord | Steuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften mit Ausnahme des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen, soweit nicht nach § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1679) das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist | Braunschweig-Helmstedt Braunschweig-Wilhelmstraße Buchholz in der Nordheide Burgdorf Celle Cuxhaven Gifhorn Goslar-Bad Gandersheim Göttingen Hameln-Holzminden Hannover-Land I Hannover-Land II Hannover-Mitte Hannover-Süd Hildesheim-Alfeld Lüneburg Nienburg/Weser Northeim-Herzberg am Harz Osterholz-Scharmbeck Peine Rotenburg (Wümme) Soltau Stade Stadthagen Sulingen Syke Uelzen-Lüchow Verden (Aller) Wesermünde Winsen (Luhe) Wolfenbüttel Zeven |
Besteuerung
| Hannover-Mitte Hannover-Süd | ||
| Besteuerung der beschränkt Steuerpflichtigen | Hannover-Mitte Hannover-Süd | ||
| Besteuerung in Fällen der §§ 7 bis 14, 15 und 18 des Außensteuergesetzes | alle niedersächsischen Finanzämter | ||
| Steuern nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz | alle niedersächsischen Finanzämter | ||
| Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen | Hannover-Land I Hannover-Land II Hannover-Mitte Hannover-Süd | ||
| 9 | Hannover-Süd | Grunderwerbsteuer, Einheitsbewertung und Bewertung des Grundbesitzes nach dem Bewertungsgesetz | Hannover-Mitte Hannover-Nord |
| 10 | Hildesheim-Alfeld | Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer | Göttingen Hameln-Holzminden Northeim-Herzberg am Harz |
| Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) | Hameln-Holzminden | ||
| 11 | Leer (Ostfriesland) | Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen | Aurich-Wittmund Emden-Norden Wilhelmshaven |
| Beiträge für die Landwirtschaftskammer von Betrieben der Küstenfischerei oder der kleinen Hochseefischerei | alle niedersächsischen Finanzämter | ||
| 12 | Lingen (Ems) | Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen | Bad Bentheim Papenburg Quakenbrück |
| Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) | Bad Bentheim Papenburg Quakenbrück | ||
| 13 | Lüneburg | Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer | Buchholz in der Nordheide Celle Gifhorn Soltau Uelzen-Lüchow Winsen (Luhe) |
| 14 | Nienburg/Weser | Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen | Burgdorf Sulingen Syke |
| 15 | Northeim-Herzberg am Harz | Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen | Goslar-Bad Gandersheim Göttingen |
| Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) | Goslar-Bad Gandersheim Göttingen | ||
| 16 | Oldenburg (Oldb) | Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer | Cloppenburg Delmenhorst Nordenham Vechta Westerstede Wilhelmshaven |
| Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen | Cloppenburg Delmenhorst Nordenham Westerstede | ||
| Steuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften mit Ausnahme des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen, soweit nicht nach § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1679) das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist | Aurich-Wittmund Bad Bentheim Cloppenburg Delmenhorst Emden-Norden Leer (Ostfriesland) Lingen (Ems) Nordenham Osnabrück-Land Osnabrück-Stadt Papenburg Quakenbrück Vechta Westerstede Wilhelmshaven | ||
| 17 | Osnabrück-Land | Verwaltung der Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer einschließlich der Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) mit Ausnahme der Außenprüfung im Übrigen, bei Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus
| Osnabrück-Stadt |
| 18 | Osnabrück-Stadt | Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen | Osnabrück-Land Vechta |
| Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer | Bad Bentheim Lingen (Ems) Osnabrück-Land Papenburg Quakenbrück | ||
| 19 | Rotenburg (Wümme) | Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) | Soltau Verden (Aller) Zeven |
| 20 | Soltau | Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen | Buchholz in der Nordheide Celle Lüneburg Uelzen-Lüchow Winsen (Luhe) |
| 21 | Stade | Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer | Cuxhaven Osterholz-Scharmbeck Rotenburg (Wümme) Verden (Aller) Wesermünde Zeven |
| Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen | Cuxhaven Osterholz-Scharmbeck Rotenburg (Wümme) Verden (Aller) Wesermünde Zeven | ||
| Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) | Buchholz in der Nordheide Cuxhaven Osterholz-Scharmbeck Wesermünde | ||
| 22 | Syke | Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) | Nienburg/Weser Sulingen |
| 23 | Uelzen-Lüchow | Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) | Celle Lüneburg Winsen (Luhe) |
| 24 | Vechta | Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) | Cloppenburg Delmenhorst Osnabrück-Land Osnabrück-Stadt |
| 25 | Westerstede | Verwaltung der Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer einschließlich der Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) mit Ausnahme der Außenprüfung im Übrigen, bei Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus
| Oldenburg (Oldb) |
| Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) | Aurich-Wittmund Emden-Norden Leer (Ostfriesland) Nordenham Oldenburg (Oldb) Wilhelmshaven |