Abschnitt 1 DRBef§25NBesGMLRdErl
Bibliographie
- Titel
- Dienstrechtliche Befugnisse und Zuständigkeiten nach § 25 NBesG
- Redaktionelle Abkürzung
- DRBef§25NBesGMLRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20400
Gemäß Nummer 1.3 des Bezugsbeschlusses zu a werden die dienstrechtlichen Befugnisse des ML wie folgt übertragen:
1.1 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Ämter der BesGr. A 15 mit Amtszulage und abwärts sowie Arbeitsplätze und Beschäftigte entsprechender Entgeltgruppen mit der Ausnahme, dass Entscheidungen über die Besetzung der Abteilungs-, Dezernats- und Institutsleitungen von der Zustimmung des ML abhängig sind.
1.2 Niedersächsisches Landgestüt
Ämter der BesGr. A 12 und abwärts sowie Arbeitsplätze und Beschäftigte entsprechender Entgeltgruppen.
1.3 Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Arbeitsplätze und Beschäftigte der Entgeltgruppe EG 9 b und abwärts.
1.4 Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt
Ämter der BesGr. A 14 und abwärts sowie Arbeitsplätze und Beschäftigte entsprechender Entgeltgruppen.
1.5 Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung
Ämter der BesGr. A 15 mit Amtszulage und abwärts sowie Arbeitsplätze und Beschäftigte entsprechender Entgeltgruppen mit der Ausnahme, dass Entscheidungen über die Besetzung der Dezernatsleitungen von der Zustimmung des ML abhängig sind.