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Abschnitt 1 DRBef§25NBesGMLRdErl

Bibliographie

Titel
Dienstrechtliche Befugnisse und Zuständigkeiten nach § 25 NBesG
Redaktionelle Abkürzung
DRBef§25NBesGMLRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20400

Gemäß Nummer 1.3 des Bezugsbeschlusses zu a werden die dienstrechtlichen Befugnisse des ML wie folgt übertragen:

1.1 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Ämter der BesGr. A 15 mit Amtszulage und abwärts sowie Arbeitsplätze und Beschäftigte entsprechender Entgeltgruppen mit der Ausnahme, dass Entscheidungen über die Besetzung der Abteilungs-, Dezernats- und Institutsleitungen von der Zustimmung des ML abhängig sind.

1.2 Niedersächsisches Landgestüt

Ämter der BesGr. A 12 und abwärts sowie Arbeitsplätze und Beschäftigte entsprechender Entgeltgruppen.

1.3 Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

Arbeitsplätze und Beschäftigte der Entgeltgruppe EG 9 b und abwärts.

1.4 Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt

Ämter der BesGr. A 14 und abwärts sowie Arbeitsplätze und Beschäftigte entsprechender Entgeltgruppen.

1.5 Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung

Ämter der BesGr. A 15 mit Amtszulage und abwärts sowie Arbeitsplätze und Beschäftigte entsprechender Entgeltgruppen mit der Ausnahme, dass Entscheidungen über die Besetzung der Dezernatsleitungen von der Zustimmung des ML abhängig sind.