§ 6 Nds. FwVO - Gliederung der Ausbildung
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Feuerwehrverordnung (Nds. FwVO)
- Amtliche Abkürzung
- Nds. FwVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21090
Die Ausbildung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehr gliedert sich in
- 1.
die modulare Grundlagenausbildung,
- 2.
die technische Ausbildung und
- 3.
die Führungsausbildung.