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§ 6 Nds. FwVO - Gliederung der Ausbildung

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Feuerwehrverordnung (Nds. FwVO)
Amtliche Abkürzung
Nds. FwVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

Die Ausbildung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehr gliedert sich in

  1. 1.

    die modulare Grundlagenausbildung,

  2. 2.

    die technische Ausbildung und

  3. 3.

    die Führungsausbildung.