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Anhang 1 Nds. MasterVO-Lehr

Bibliographie

Titel
Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)
Amtliche Abkürzung
Nds. MasterVO-Lehr
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Anhang
(zu Nummer 4 des Zweiten Abschnitts)

StandardsInhaltliche Anforderungen
Kompetenzbereich 1: Fundamentum
Kompetenz:Die Absolventinnen und Absolventen berücksichtigen ihre im Studium erworbenen Kenntnisse und Handlungskompetenzen zu allgemeinen Fragen der Bildungswissenschaften bei sonderpädagogischem Förderbedarf in ihrem pädagogischen Handeln und berücksichtigen sie in ihren Überlegungen zur Weiterentwicklung von Unterricht und Schule.
Die Absolventinnen und Absolventen
-verfügen über strukturiertes Fachwissen zu den grundlegenden Teilgebieten der Pädagogik bei sonderpädagogischem Förderbedarf,-Theorien der Sonderpädagogik und ihre Bezüge zu den Bildungswissenschaften und anderen Nachbarwissenschaften sowie ihre historischen Voraussetzungen
-besitzen fundierte pädagogische Kenntnisse über gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren des schulischen Lernens, zu zentralen Entwicklungsfragen und zur Lebensgestaltung von Menschen mit Beeinträchtigungen,-sonderpädagogische Theorien und Praxiskonzepte im internationalen Vergleich
-entwickeln reflektierte Sichtweisen und Wertehaltungen über ihre Rolle als Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im Kontext von Schule und Unterricht für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf;-Dimensionen von Behinderung und Identitätsproblematiken von Menschen mit Beeinträchtigungen
-Institutionen der Erziehung, Integration und Rehabilitation von Menschen mit Beeinträchtigungen
-Entwicklung eines reflektierten Menschenbildes auf anthropologischer Grundlage und unter Berücksichtigung der Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen
- verfügen über strukturiertes Fachwissen zu den grundlegenden Teilgebieten der Psychologie bei sonderpädagogischem Förderbedarf,-Theorien der Psychologie des Lernens und der Motivation, der Kognitionspsychologie, der Sozialpsychologie und der Sprach- und Kommunikationspsychologie
-besitzen fundierte Kenntnisse über gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren zur Entwicklung, zum schulischen Lernen und zur Lebensgestaltung von Menschen mit Beeinträchtigungen aus psychologischer Sicht,-Einschätzung von Persönlichkeitskonzepten in ihrer Bedeutung für den Unterricht und für die Erziehung
-nehmen begründet Stellung zur Bedeutung von Erkenntnissen und Theorien der Psychologie über die grundsätzliche Ausgestaltung schulischer Förderung bei sonderpädagogischem Förderbedarf.-Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen
-aktueller Stand der wissenschaftlichen Diskussion im Hinblick auf die neurophysiologischen und neuropsychologischen Grundlagen des Lernens und Verhaltens
-Gemeinsamkeiten und Unterschiede verschiedener Sichtweisen auf Behinderungen, Beeinträchtigungen und Schädigungen im Bereich der Medizin und Psychologie
Kompetenzbereich 2: Unterrichten und Erziehen
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen planen und erproben Unterricht unter besonderer Berücksichtigung des individuellen Förderbedarfs von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen und setzen dabei erzieherische Schwerpunkte.
Die Absolventinnen und Absolventen
-bewerten Modelle und Konzepte für den Unterricht bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in ihrer Bedeutung für die Schulpraxis und nutzen sie als Grundlage für eigene Planungsüberlegungen,-didaktische Grundlagen und Methoden des Unterrichts bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ihre Umsetzungsmöglichkeiten
-besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten zum Erlernen des Lesens und des Schreibens sowie zum Erwerb mathematischer Kompetenzen unter erschwerten Bedingungen in allen Unterrichtsstufen, -gezielte Fördermaßnahmen und Konzepte individueller Förderung für den gemeinsamen Unterricht bei Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen (Integrations- und Inklusionskonzepte)
-benennen die jeweiligen Anforderungen einer individuellen Förderung in unterschiedlichen Entwicklungs- und Altersstufen und schätzen deren Konsequenzen für die Planung, Durchführung, Analyse und Reflexion von Unterricht ein,-Auswirkungen unterschiedlicher Organisationsformen schulischen Lernens auf den Wissenserwerb und die emotionale und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
-berücksichtigen und reflektieren ihre theoretischen Kenntnisse in der unterrichtsimmanenten Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen,-vor- und außerschulische Bedingungen schulischen Lernens und deren Berücksichtigung bei Planung und Durchführung von Unterricht
-besitzen detaillierte Kenntnisse über relevante schulische Organisations- und Unterrichtsformen bei sonderpädagogischem Förderbedarf und nehmen dazu reflektiert und begründend eigene Positionen ein,-Konstanten und Veränderungen im Rollenverständnis und im Berufsbild von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen vor dem Hintergrund der aktuellen schulpolitischen Entwicklung sowie der Diskussion in der Sonderpädagogik
-verfügen über eigene Sichtweisen und Einschätzungen ihrer Aufgaben als Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und legen diese reflektiert und begründet dar;
-berücksichtigen ihre Kenntnisse über psychologische und soziale Voraussetzungen unterrichtlichen Handelns bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf in der Planung, Durchführung, Reflexion und Analyse von Unterricht.-psychologische Konzepte zur Prophylaxe von Lernschwierigkeiten
-psychologische und soziale Voraussetzungen unterrichtlichen Handelns bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Kompetenzbereich 3: Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen
Kompetenz:Die Absolventinnen und Absolventen stellen die Lern- und Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf allein oder gemeinsam mit anderen Expertinnen und Experten fest und beschreiben diese. Sie entwickeln und evaluieren individuelle Maßnahmen zur Förderung.
Die Absolventinnen und Absolventen
-beschreiben die relevanten Verfahren und Instrumente zur Feststellung des individuellen Lern- und Entwicklungsstands bei Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen und schätzen deren Bedeutung für die sonderpädagogische Praxis in reflektierter Weise ein,-Grundlagen und Modelle sonderpädagogischer Förderdiagnostik im Rahmen lernbegleitender Lernstandserhebungen und einer Diagnostik zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
-verfügen über einen gesicherten Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählter diagnostischer Verfahren,-individuelle und soziale Bedingungsfelder, die zur Entstehung sonderpädagogischen Förderbedarfs beitragen (Person-Umfeld-Analyse)
-leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen Erhebungen entwicklungslogisch individuelle Fördermaßnahmen ab;-Aufbau und Anwendung diagnostischer Erhebungsinstrumente (standardisierte und informelle Verfahren)
-Bedingungen sonderpädagogischer Förderdiagnostik bei Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Muttersprache/Herkunftssprache in entsprechenden Anwendungssituationen (z. B. im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs)
-Förderplanung: Planung, Durchführung und Evaluation von unterrichtsimmanenten und außerunterrichtlichen Fördermaßnahmen auf der Grundlage vorliegender diagnostischer Erhebungen
-rechtliche Rahmenbedingungen für die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und für den Umgang mit den erhobenen Schülerdaten
-verfügen über ein strukturiertes Fachwissen über psychologische Grundlagen bei einer Feststellung individueller Lern- und Entwicklungsstände,-Methoden zur Schüler- und Unterrichtsbeobachtung sowie zur Beurteilung von Schülerleistungen im Entwicklungsprozess
-beschreiben die Zusammenhänge diagnostischer Prozesse sowie individueller Förderung und leiten daraus praktische Konsequenzen ab.-Methoden zur Beobachtung und Analyse von Sozialverhalten und Kommunikationsabläufen sowie Lernvoraussetzungen und Lernentwicklungen
-Erstellung diagnostischer Gutachten sowie Umsetzung und Evaluation von Fördermaßnahmen
Kompetenzbereich 4: Beraten und kooperieren
Kompetenz:Die Absolventinnen und Absolventen setzen die erworbenen Kenntnisse in der Gesprächsführung und Beratung in reflektierter Weise ein.
Die Absolventinnen und Absolventen
-beschreiben die Arbeitsfelder, in denen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern anderer Schulformen sowie mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerschulischer Einrichtungen und Institutionen auch des vorschulischen Bereichs kooperieren,-rechtliche Grundlagen für die Kooperation von Förderschulen mit anderen sonderpädagogischen Einrichtungen, mit Einrichtungen zur Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie der Jugend- und Sozialhilfe
-besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine angestrebte professionelle Gesprächsführung und Beratung;-Grundlagen und Konzepte der Kooperation von Fachkräften unterschiedlicher wissenschaftlicher Orientierung
-unterschiedliche Sichtweisen von Behinderung, Beeinträchtigung und Schädigung im Zusammenhang mit den Aufgaben, Zielen und den jeweiligen strukturellen Gegebenheiten der kooperierenden Institution oder der Rolle des jeweiligen Gesprächspartners
-Grundlagen und Konzepte der Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräften, Familien und Erziehungsberechtigten
-Erprobung erworbener Kompetenzen zur Gesprächsführung und Beratung in realitätsnahen Anwendungssituationen
-verfügen über strukturiertes Fachwissen psychologischer Grundlagen für Gesprächs- und Beratungssituationen.-Erfassung und Gestaltung von Lehrer-Schüler-Interaktionen für die sonderpädagogische Praxis unter dem Aspekt der Lernförderung
-Intentionen und Bedeutung von Supervisionskonzepten