Abschnitt 3 PJB-Erl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der politischen Jugendbildung
- Redaktionelle Abkürzung
- PJB-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21131
Zuwendungsempfänger sind Jugendorganisationen oder Jugendverbände der politischen Jugendbildung und aller ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen, die überregional, landesweit und dauerhaft wirken, die eine landesweite Struktur mit mindestens 150 Mitgliedern und mindestens vier Untergliederungen (Ortsgruppen, Basisgruppen usw.) aufweisen.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 8 des Erl. vom 12. November 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 591)