Abschnitt 5 VV TB
Bibliographie
- Titel
- Bauaufsicht; Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - Fassung Februar 2025 - (VV TB)
- Amtliche Abkürzung
- VV TB
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21072
Bei Baumaßnahmen, für die der Bauantrag nach § 67 NBauO, der Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung nach § 74 Abs. 2 oder die Mitteilung nach § 62 Abs. 3 NBauO bis zum 28.02.2025 übermittelt wurde, sowie bei verfahrensfreien Baumaßnahmen nach § 60 Abs. 1 und 2 NBauO mit Baubeginn vor dem 01.03.2025 darf die VV TB nach der bisherigen Fassung angewendet werden.