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Abschnitt 2 WHKBRdErl

Bibliographie

Titel
Beschäftigung von wissenschaftlichen, künstlerischen und studentischen Hilfskräften
Redaktionelle Abkürzung
WHKBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210

Für jede Stunde der arbeitsvertraglich vereinbarten Inanspruchnahme wird die nachfolgende Vergütung gezahlt:

  1. a)

    wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte

    1. aa)

      mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung i. S. der Nummer 1 der Protokollerklärungen zu Teil I der Entgeltordnung zum TV-L oder

    2. bb)

      mit "Master-Abschluss" in einem akkreditierten Fachhochschulstudiengang

    erhalten ab Beginn des Sommersemesters 2025 eine Vergütung von 19,81 EUR,

  2. b)

    wissenschaftliche, künstlerische und studentische Hilfskräfte

    1. aa)

      mit Fachhochschulabschluss oder

    2. bb)

      mit "Bachelorabschluss"

    erhalten ab Beginn des Sommersemesters 2025 eine Vergütung von 14,59 EUR,

  3. c)

    studentische Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung i. S. der Buchstaben a und b erhalten ab Beginn des Sommersemesters 2025 eine Vergütung von 13,98 EUR.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 9. Oktober 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 469)