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  • ab 01.07.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 40 WFB - Unzureichende Wohnverhältnisse

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen - WFB)
Amtliche Abkürzung
WFB
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23400

40.1 Unzureichende Wohnverhältnisse liegen vor, wenn

40.1.1
dem Haushalt weniger als 85 % der Wohnfläche zur Verfügung stehen, die nach Nummer 15.1 für den Haushalt als angemessen gilt,

40.1.2
der vorhandene Wohnraum aufgrund seiner Größe, seiner Qualität oder seines Zuschnitts den konkreten und nachgewiesenen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen nicht angemessen Rechnung trägt.

40.2 Bei der Beurteilung der Wohnverhältnisse sind auch besondere persönliche und berufliche Bedürfnisse sowie ein nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartender zusätzlicher Wohnraumbedarf zu berücksichtigen. Wohnungen, die zwar ausreichend groß sind, aber offenkundig erhebliche Mängel aufweisen, etwa im Zustand, Zuschnitt oder in den sanitären Verhältnissen, gelten als unzureichend.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 71 des RdErl. i.d.F. vom 2. November 2021 (Nds. MBl. S. 1696)