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  • ab 01.07.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 WFB - Zusammenarbeit der zuständigen Stellen

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen - WFB)
Amtliche Abkürzung
WFB
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23400

Um die Ziele des NWoFG und das jeweilige Förderziel zu erreichen, arbeiten die zuständigen Stellen und die Bewilligungsstelle zusammen. Sie unterrichten einander über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und tauschen Informationen aus, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben jeweils notwendig sind. Sie gewährleisten durch die Zusammenarbeit eine zügige und sachgerechte Entscheidung über die Anträge.

Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 71 des RdErl. i.d.F. vom 2. November 2021 (Nds. MBl. S. 1696)