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  • ab 30.03.2022 (aktuelle Fassung)

§ 16g Nds. AG SGB VIII

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission (Nds. AG SGB VIII)
Amtliche Abkürzung
Nds. AG SGB VIII
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21130040000000

Das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium untersucht bis zum 1. August 2025 die Wirkungen der §§ 16e und 16f und berichtet dem Landtag über die Ergebnisse der Untersuchung. Bei der Untersuchung ist auch der Frage nachzugehen, ob Anzahl und Ausstattung der geförderten Ombudsstellen weiterhin bedarfsgerecht sind.