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Abschnitt 36 WFB - Angemessene Wohnungsgrößen

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen - WFB)
Amtliche Abkürzung
WFB
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23400

36.1 Gefördert wird nur selbst genutztes Wohneigentum, dessen Größe entsprechend seiner Zweckbestimmung angemessen ist. Die Angemessenheit der Wohnfläche ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Die Wohnfläche einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus für einen Zwei-Personen-Haushalt soll jedoch nicht mehr als 75 m2 betragen. Die Wohnfläche eines Eigenheims für einen Zwei-Personen-Haushalt soll nicht mehr als 90 m2 betragen. Der weiteren Familienplanung ist mit einer entsprechenden zusätzlichen Wohnfläche Rechnung zu tragen. Für jede weitere Person im Haushalt kann die Wohnfläche bis zu 15 m2 mehr betragen.

Bei der Berechnung der Wohnfläche ist die WoFlV anzuwenden.

36.2 Die angemessene Größe des Wohnraums erhöht sich um weitere 15 m2, wenn dem Haushalt mindestens ein Mensch mit Behinderungen oder eine pflegebedürftige Person i. S. des § 14 SGB XI angehört und nachgewiesen ist, dass größere Bewegungsflächen nach der als technische Baubestimmung eingeführten DIN 18040-2 erforderlich sind.

36.3 Für ein beruflich erforderliches häusliches Arbeitszimmer kann je Haushalt die Wohnfläche bis zu 15 m2 mehr betragen. Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein zur Wohnung gehörender, aber vom übrigen Wohnbereich abgetrennter Raum, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird.

36.4 Nummer 15.3 Satz 2 gilt entsprechend. Bei nachgewiesenen besonderen Raumbedürfnissen kann die Wohnraumförderstelle weitere Ausnahmen zulassen.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 71 des RdErl. i.d.F. vom 2. November 2021 (Nds. MBl. S. 1696)