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  • ab 01.08.2020 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 GSARdErl - Stundentafel

Bibliographie

Titel
Die Arbeit in der Grundschule
Redaktionelle Abkürzung
GSARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

(zu Nr. 3.1)

Fach/Fachbereich/Schuljahrgang1234
Erstunterricht2022
Deutsch 1(6)(6)66
Mathematik 1(5)(6)55
Sachunterricht 1(2)(3)44
Englisch 2 (1. Pflichtfremdsprache) 0022
Religion(2)(2)22
Sport 3(2)(2)22
Musisch-Kulturelle Bildung
Musik(1)(1)22
Kunst, Gestaltendes Werken,
Textiles Gestalten
(2)(2)22
Arbeitsgemeinschaften11
Pflichtstunden für alle Schülerinnen und Schüler 4, 5, 6, 720222626
wahlfreie außerunterrichtliche Angebote53
1Anteile dieser Fächer sind von der Schule zur thematisch-individuellen Schwerpunktsetzung im Rahmen eines Förderkonzepts einzuplanen.
2Andere Fremdsprachen können zusätzlich im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften, aber auch im Rahmen der thematisch-individuellen Schwerpunktsetzung angeboten werden.
3Eine zusätzliche Sportstunde ist durch tägliche, in den Fachunterricht zu integrierende Bewegungszeiten zu gewährleisten.
4Eine Unterrichtsstunde in der Stundentafel wird mit 45 Minuten gerechnet.
5Schülerinnen und Schüler sollen durch zusätzlichen Unterricht wöchentlich nicht mehr als zwei Stunden über die Pflichtstundenzahl hinaus unterrichtet werden.
6Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen, Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens oder des Rechnens, unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen, mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sind durch die Verordnung zu a sowie die Bezugserlasse zu b, d und f sowie im Sportförderunterricht durch besondere Erlasse geregelt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 10.2 des Runderlasses vom 1. August 2020 (SVBl. S. 354)