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Niedersächsische Verordnung zur Gewährleistung der Betreuung in Kindertagesstätten für geflüchtete Kinder

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung zur Gewährleistung der Betreuung in Kindertagesstätten für geflüchtete Kinder
Redaktionelle Abkürzung
GeflKKiTaBetrVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21130

Vom 8. April 2022 (Nds. GVBl. S. 246)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Juli 2023 (Nds. GVBl. S. 166)

Aufgrund des § 40 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 und Abs. 2 Nr. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege vom 7. Juli 2021 (Nds. GVBl. S. 470), geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 16. Dezember 2021 (Nds. GVBl. S. 883), wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Regelungsbereich1
Ausnahmen von Anforderungen für Räumlichkeiten und Außenflächen2
Größe der Gruppen3
Größe der Waldkindergartengruppe4
Größe der integrativen Gruppen5
Wahrnehmung von Aufsichtspflichten durch andere geeignete Personen6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten7