Anhang PAKZuStVBeitrG - Beitritt des Landes Niedersachsen zum Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patenanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfaleneingerichtet haben, zur Bayrischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Beitritt des Landes Niedersachsen zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
- Redaktionelle Abkürzung
- PAKZuStVBeitrG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31040
Das Land Niedersachsen tritt dem am 1. und 31. Dezember 2012 unterzeichneten und am 1. Juni 2013 in Kraft getretenen Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (Bekanntmachung vom 6. Mai 2013 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt, GVBl. S. 316; Bekanntmachung vom 19. März 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen, GV. NRW. S. 143) gemäß Artikel 8 Abs. 1 des Staatsvertrages bei.
Der Beitritt erfolgt vorbehaltlich der noch erforderlichen Zustimmung des Niedersächsischen Landtages.
Gemäß Artikel 8 Abs. 3 Satz 4 des Staatsvertrages tritt an die Stelle des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalens das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.
Gemäß Artikel 8 Abs. 4 Satz 3 des Staatsvertrages werden die Satzung des Versorgungswerks in der bei Inkrafttreten der Regelung des Staatsvertrages für das Land Niedersachsen geltenden Fassung sowie anschließende Satzungsänderungen im Niedersächsischen Ministerialblatt bekannt gemacht.
Gemäß Artikel 8 Abs. 4 Satz 4 des Staatsvertrages tritt an die Stelle der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen die Niedersächsische Staatskanzlei.
Hannover, den 6. Mai 2025
Für das Land Niedersachsen
Der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Olaf Lies