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Art. 15 KVRAnpG - Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Anpassung von Landesgesetzen an das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sowie zur Änderung des Gesetzes zur Zusammenfassung und Modernisierung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts
Redaktionelle Abkürzung
KVRAnpG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das Niedersächsische Fischereigesetz vom 1. Februar 1978 (Nds. GVBl. S. 81, 375), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Oktober 2010 (Nds. GVBl. S. 462), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 20 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Satz 2 wird der Klammerzusatz "(§ 11 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG -)" ersetzt.

    2. b)

      In Satz 3 wird der Klammerzusatz "(§ 12 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.

  2. 2.

    § 21 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Satz 2 wird der Klammerzusatz "(§ 11 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.

    2. b)

      In Satz 3 wird der Klammerzusatz "(§ 12 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.

  3. 3.

    § 37 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Satz 2 wird der Klammerzusatz "(§ 11 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.

    2. b)

      In Satz 3 wird der Klammerzusatz "(§ 12 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.

  4. 4.

    § 41 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Satz 3 wird der Klammerzusatz "(§ 11 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.

    2. b)

      In Satz 4 wird der Klammerzusatz "(§ 12 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.

  5. 5.

    § 42 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Satz 2 wird der Klammerzusatz "(§ 11 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.

    2. b)

      In Satz 3 wird der Klammerzusatz "(§ 12 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.

  6. 6.

    § 43 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Satz 2 wird der Klammerzusatz "(§ 11 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.

    2. b)

      In Satz 3 wird der Klammerzusatz "(§ 12 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.

  7. 7.

    § 48 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Satz 2 wird der Klammerzusatz "(§ 11 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.

    2. b)

      In Satz 3 wird der Klammerzusatz "(§ 12 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.

  8. 8.

    § 49 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Satz 2 wird der Klammerzusatz "(§ 11 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.

    2. b)

      In Satz 3 wird der Klammerzusatz "(§ 12 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.

  9. 9.

    § 54 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Satz 2 wird der Klammerzusatz "(§ 11 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.

    2. b)

      In Satz 3 wird der Klammerzusatz "(§ 12 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung)" durch den Klammerzusatz "(§ 17 Satz 1 NKomVG)" ersetzt.