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Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen
(Wohnraumförderbestimmungen - WFB)

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen - WFB)
Amtliche Abkürzung
WFB
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23400

RdErl. d. MU v. 2.7.2019 - 64-25100-3/7 -

Vom 2. Juli 2019 (Nds. MBl. S. 1075)

- VORIS 23400 -

Bezug:

  1. a)

    RdErl. v. 2.7.2019 (Nds. MBl. S. 1073)
    - VORIS 23400 -

  2. b)

    RdErl. d. MS v. 1.9.2011 (Nds. MBl. S. 718), zuletzt geändert durch RdErl. v. 28.3.2017 (Nds. MBl. S. 347)
    - VORIS 23400 -

Die Abkürzungen der im nachstehenden Verzeichnis zitierten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung:

AllGOVerordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen
ANBest-PAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (Anlage 2 zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO)
AufenthGAufenthaltsgesetz
BauGBBaugesetzbuch
BGBBürgerliches Gesetzbuch
EnEVEnergieeinsparverordnung
LHONiedersächsische Landeshaushaltsordnung
NuWGNiedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen
NWoFGNiedersächsisches Wohnraumfördergesetz
SGB IXNeuntes Buch des Sozialgesetzbuchs - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB XIElftes Buch des Sozialgesetzbuchs - Soziale Pflegeversicherung
SGB XIIZwölftes Buch des Sozialgesetzbuchs - Sozialhilfe
VVVerwaltungsvorschriften
WoFlVWohnflächenverordnung
WoGVWohngeldverordnung
InhaltsübersichtAbschnitt
Erster Abschnitt
Allgemeine Fördergrundsätze
Förderzweck, Rechtsgrundlagen1
Begriffsbestimmungen2
Fördergrundsätze3
Zusammenarbeit der zuständigen Stellen4
Kontingentierung der Fördermittel, Fördervorrang5
Allgemeine Bewilligungsvoraussetzungen6
Allgemeine Förderausschlüsse7
Förderung begonnener Vorhaben8
Einsatz anderer Finanzierungshilfen9
Vorrangige Kapitalmarktmittel10
Dingliche Sicherung11
Zweiter Abschnitt
Mietwohnraumförderung
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger12
Fördervoraussetzungen13
Eigenleistungen14
Angemessene Wohnungsgrößen15
Besondere Wohnformen16
Angemessenheit der Gesamtkosten17
Darlehenskonditionen18
Tilgungsnachlass19
Belegungsbindungen20
Mietbindung21
Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen22
Vorzeitige Tilgung des Darlehens23
Dauer der Bindungen in Sonderfällen24
Mietvertragsbedingungen25
Förderung modellhafter Wohnprojekte26
Modernisierung von Mietwohnraum27
Förderung auf den Ostfriesischen Inseln28
Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende29
Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen30
Maßnahmen zur Vermeidung einer Überkompensation31
Dritter Abschnitt
Eigentumsförderung
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger32
Fördervoraussetzungen33
Förderausschluss34
Eigenleistungen35
Angemessene Wohnungsgrößen36
Eigenheime, Wohnungen für Angehörige37
Tragbarkeit der Belastung38
Förderung von Neubau und Erwerb39
Unzureichende Wohnverhältnisse40
Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum41
Darlehenskonditionen42
Zweckbestimmte Nutzung43
Vorzeitige Tilgung des Darlehens44
Vierter Abschnitt
Verfahren
Antragstellung45
Verfahren bei der Bewilligungsstelle46
Förderentscheidung47
Auszahlung der Fördermittel48
Durchführung von Bauvorhaben49
Gebäudeversicherung50
Anzeige des Baubeginns51
Anzeige der Fertigstellung, Schlussbescheinigung52
Verwendungsnachweis53
Unwirksamkeit, Rücknahme oder Widerruf der Förderentscheidung54
Verwaltungskostenbeitrag, Bearbeitungsentgelt55
Fünfter Abschnitt
Wohnungsbelegung und -überwachung
Allgemeines56
Überlassung von Wohnraum, Wohnberechtigungsschein57
Wohnberechtigungsschein für ausländische Wohnungssuchende58
Wohnungsgröße59
Sanktionen60
Überwachung der Belegungsbindungen61
Freistellung, Änderung und Entlassung62
Freistellungsdauer63
Reichweite einer Freistellung64
Ausgleichsleistungen bei Freistellungen65
Sechster Abschnitt
Baufachliche Anforderungen
Allgemeine Anforderungen66
Wohnungen für ältere Menschen67
Wohnungen für Menschen mit Behinderungen68
Wohnheime für Studierende69
Besondere Wohnformen70
Siebter Abschnitt
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten, Außerkrafttreten71